DGAP-Adhoc: Leclanché: Tagesordnung für die bevorstehende ordentliche Generalversammlung
Leclanché SA / Schlagwort(e): Generalversammlung
13.03.2014 07:21
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
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Pressemitteilung
Leclanché: Tagesordnung für die bevorstehende ordentliche
Generalversammlung
- Ordentliche Generalversammlung vom 3. April 2014 in Yverdon-les-Bains
Yverdon-les-Bains, Schweiz, 13. März 2014 - Leclanché S.A. (SIX Swiss
Exchange: LECN), ein auf die Produktion grossformatiger
Lithium-Ionen-Zellen und Energiespeicherlösungen spezialisiertes
Unternehmen, veröffentlicht heute die Einladung zu seiner ordentlichen
Generalversammlung, die am 3. April 2014 um 11 Uhr (Einlass ab 10:30 Uhr)
im Y-PARC, Rue Galilée 15, CH-1400 Yverdon-les-Bains, stattfindet.
Neben den üblichen jährlichen Traktanden, wie bspw. Genehmigung des
Geschäftsberichts und der Jahresrechnung, sowie einer Herabsetzung und
Erhöhung des Aktienkapitals werden den Aktionären die folgenden Anträge
unterbreitet, die aufgrund von Änderungen des Gesellschaftsrechts
(Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten
Aktiengesellschaften) erforderlich sind: Wiederwahlen in den Verwaltungsrat
(Herren Jim Atack, Stefan A. Müller, Antoine Spillmann und Bryan Urban),
Wahl des Verwaltungsratspräsidenten (Herr Jim Atack), Wahlen in den
Vergütungsausschuss (Herren Jim Atack, Stefan A. Müller und Bryan Urban)
und Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters. Das Unternehmen teilt
ferner mit, dass Herr Armin Weiland nicht zur Wiederwahl als
Verwaltungsratsmitglied von Leclanché SA antreten wird.
Herr Atack, Präsident des Verwaltungsrates: "Wir möchten Armin Weiland für
seine wertvolle Unterstützung in seiner achtjährigen Amtszeit als
Verwaltungsratsmitglied von Leclanché und vor allem während der
finanziellen Umstrukturierung des Unternehmens danken. Wir wünschen ihm
viel Erfolg bei seinen anderen Projekten und all seinen künftigen
Vorhaben."
Wie in der Pressemitteilung vom 5. März 2014 erwähnt wurde, trifft
Leclanché alle vorbereitenden Massnahmen, um die vollständige Wandlung des
verbleibenden von Precept Fund Management SPC im Namen von Precept Fund
Segregated Portfolio ("Precept") gewährten Wandeldarlehens in Aktien der
Gesellschaft zu ermöglichen.
In Zusammenhang mit der potentiellen Wandlung des von Precept gewährten
Wandeldarlehens und in der Absicht, den Nennwert der Aktien dem Wandelpreis
gemäss Wandeldarlehen anzugleichen, legt der Verwaltungsrat den Aktionären
folgende Anträge zur Genehmigung vor:
(i) eine Herabsetzung des Aktienkapitals der Gesellschaft um CHF
8.158.607,87 durch eine Nennwertherabsetzung von aktuell CHF 2,11 auf
CHF 1,50 je Aktie; zudem beantragt der Verwaltungsrat, Artikel 3
quarter und Artikel 3 quinquies der Statuten zu ändern, damit die
Gesellschaft allfällige zukünftige von Precept gewährte Darlehen (falls
es solche geben wird) aus dem genehmigten Kapital (Artikel quarter)
oder dem bedingten Kapital (Artikel 3 quinquies) bedienen kann; und
(ii) eine ordentliche Kapitalerhöhung von bis zu CHF 12.902.299,50* durch
Ausgabe von bis zu 8.601.533* neuen Namenaktien im Nennwert von CHF
1,50 für die Umwandlung des von Precept gewährten Darlehens; das
Bezugsrecht der Aktionäre ist zugunsten von Precept ausgeschlossen
Der Verwaltungsrat behält sich das Recht vor, die Anträge betreffend die
Kapitalherabsetzung und -erhöhung (vgl. oben (i) und (ii)) zurückzuziehen
und/oder zu ändern, sofern die Wandlung des von Precept gewährten Darlehens
in Aktien der Gesellschaft vor der ordentlichen Generalversammlung
stattfinden wird.
* Spätestens an der ordentlichen Generalversammlung veröffentlicht der
Verwaltungsrat den genauen Nominalbetrag, um den das Aktienkapital erhöht
werden soll (dieser Betrag entspricht mindestens CHF 8'158'607.87), sowie
die genaue Anzahl der auszugebenden neuen Aktien, verbunden mit dem Antrag
an die Aktionäre, dies zu genehmigen.
Dokumentation
Aktionäre, die am 28. März 2014 im Aktienregister der Gesellschaft mit
Stimmrecht eingetragen sind, sind zur Teilnahme an der Generalversammlung
und Stimmabgabe berechtigt.
Die Tagesordnung für die ausserordentliche Generalversammlung der Aktionäre
kann auf der Website der Gesellschaft heruntergeladen werden:
http://www.leclanche.eu/img/140403_Leclanche_AGM_agenda.pdf
Über Leclanché S.A.
Leclanché ist Spezialist für massgeschneiderte Energiespeichersysteme.
Seine strategischen Prioritäten bestehen darin, stationäre
Energiespeicherlösungen für Privathaushalte, die Industrie und
Grid-Anwendungen zu entwickeln und zu vermarkten sowie die vorhandenen
Geschäftsbereiche, nämlich portable und stationäre Energiespeicherlösungen
für militärische, medizinische und industrielle Zwecke auszubauen. Durch
die gezielte Beteiligung an Forschungskonsortien mit Fokus auf hybride und
mobile Speicherlösungen ist Leclanché in der Lage, auch neue
Marktopportunitäten zu nutzen.
Durch eine einzigartige, patentierte Separator-Technologie, dem Kernelement
ihrer Lithium-Ionen-Zellen und Fokus auf Lithium-Titanat-Technologie, ist
Leclanché in der Lage, Zellen mit überdurchschnittlichen
Sicherheitsmerkmalen und Lebensdauer in automatisierter Produktion
herzustellen. Die neue Produktionsanlage für grossformatige
Lithium-Titanat-Zellen wird eine Gesamtkapazität von bis zu 1 Million
Zellen oder 76 MWh pro Jahr haben.
Leclanché wurde 1909 in Yverdon-les-Bains gegründet. Durch die Integration
eines Spin-Offs der Fraunhofer-Gesellschaft im Jahr 2006 entwickelte sich
die Firma von einem traditionellen Batteriehersteller zu einem führenden
Entwickler und Hersteller von Lithium-Ionen-Zellen in Europa. Leclanché
beschäftigt momentan mehr als 100 Mitarbeiter und ist an der SIX Swiss
Exchange (LECN) kotiert. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in
Yverdon-les-Bains (Schweiz) und einen Produktionsstandort in Willstätt
(Deutschland). Mehr Informationen zu Leclanché finden Sie unter:
www.leclanche.com
Pressekontakt Leclanché:
Christophe Lamps, Dynamics Group S.A.: Telefonnummer: +41 79 476 26 87,
cla@dynamicsgroup.ch
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Leclanché in die Zukunft gerichtete Aussagen, die beispielsweise aufgrund
der Begriffe "strategisch", "beantragt", "einführen", "wird", "geplant",
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"geschätzt", "Antrag" oder ähnlichen Ausdrücken identifiziert werden können
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bestehende Produkte oder zukünftige Einnahmen von solchen Produkten,
betreffend potentielle zukünftige Umsätze oder Einnahmen von Leclanché oder
einer ihrer Geschäftsbereiche. Sie sollten damit keine übertriebenen
Erwartungen verbinden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen reflektieren die
gegenwärtige Ansicht von Leclanché betreffend zukünftiger Ereignisse und
enthalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere
Faktoren, welche zukünftige Resultate, Performance und Leistungen erheblich
von den erwartenden abweichen lassen können. Es gibt weder eine Garantie,
dass die Produkte von Leclanché eine bestimmte Ertragshöhe erzielen noch
eine Garantie, dass Leclanché oder einer ihrer Geschäftsbereiche ein
bestimmtes Finanzziel erreichen.
13.03.2014 Mitteilung übermittelt durch die EQS Schweiz AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
EQS veröffentlicht regulatorische Mitteilungen, Medienmitteilungen
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Die EQS Gruppe verbreitet Finanznachrichten für über 1'300
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