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SANTÉ SEXUELLE SUISSE / SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ

SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz zur UNO-Überprüfung der Menschenrechte in der Schweiz (UPR) am 9.11.2017 - SEXUELLE GESUNDHEIT fordert Verbindlichkeit für die sexuellen Rechte im Inland

Bern/Lausanne (ots)

Am 9. November überprüft die UNO die Schweiz im Rahmen der Universal Periodic Review (UPR) auf die Einhaltung der Menschenrechte. SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz weist in ihrem Schattenbericht auf Menschenrechtsverletzungen im Bereich der sexuellen Rechte hin und macht konkrete Verbesserungsvorschläge. Dies betrifft Diskriminierungen von LGBTI-Personen und Migrant_innen, Gewalt gegen Frauen, sexuelle Ausbeutung im Kontext von Menschenhandel und Ungleichheiten beim Zugang zu Sexualaufklärung.

In einem speziellen Verfahren vor der UNO-Menschenrechtskommission werden die UNO-Mitgliedstaaten alle vier Jahre auf die Einhaltung der Menschenrechte überprüft. Die Schweiz wird am 9. November zum dritten Mal im Rahmen des UPR von anderen UNO-Staaten Empfehlungen entgegennehmen und Stellung beziehen. SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz hat im Frühling gemeinsam mit der Sexual Rights Initiative einen Schattenbericht eingereicht und am 11. Oktober an der Pre-Session in Genf ein Statement präsentiert.

Diskriminierung basierend auf sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität

SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz kritisiert im Schattenbericht anhaltende Diskriminierungen von LGBTI-Personen. Obschon bereits im letzten UPR mehrere Länder der Schweiz empfohlen hatten, Massnahmen dagegen zu ergreifen, sind LGBTI-Personen nach wie vor auch auf Gesetzesebene zu wenig vor Diskriminierungen geschützt. Dies belegt eine umfassende Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte. SEXUELLE Gesundheit Schweiz empfiehlt, die darin enthaltenen Empfehlungen umzusetzen und insbesondere auch den Artikel 261bis des Strafgesetzbuches mit den Kriterien Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlechtsmerkmalen zu ergänzen.

Aktionsplan zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

Dass in der Schweiz die Menschenrechte von Frauen aufgrund von Gewalt, inklusive häuslicher Gewalt, verletzt werden, belegen die Statistiken: 2016 registrierte die Polizei 17'685 Straftaten alleine im häuslichen Bereich. SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz fordert eine griffige Gesetzgebung und einen nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt, inklusive häusliche Gewalt. Zudem müssen die Ressourcen für eine wirksame Opferhilfe aufgestockt werden. Die Forderung, dass die Schweiz die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarates zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt ratifiziert, wurde inzwischen erfüllt. Nun müssen deren Bestimmungen zügig umgesetzt werden. Auch die Unterstützung von Opfern von Menschenhandel muss ausgebaut werden und der nationale Aktionsplan gegen Menschenhandel in allen Kantonen umgesetzt werden.

Hürden für Migrant_innen und Ungleichheit bei Sexualaufklärung

Weiter kritisiert SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz, dass zahlreiche Frauen aus der Migrationsbevölkerung erschwerten Zugang zu Dienstleistungen im Bereich der sexuellen Gesundheit haben und sich dies negativ auf deren Gesundheit auswirkt. Der Dachverband fordert, dass in den Kantonen entsprechende Hürden abgebaut und auch Asylsuchende nicht weiter benachteiligt werden. Im Bildungswesen gibt es Menschenrechtsverletzungen, was Ungleichheiten beim Zugang zu Sexualaufklärung betrifft. Bereits verschiedene UNO-Gremien hatten bemängelt, dass in der Schweiz nicht alle Kinder und Jugendlichen Zugang zu umfassender Sexualaufklärung haben und die grossen kantonale Unterschiede kritisiert. SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz fordert seit langem, dass umfassende Sexualaufklärung basierend auf WHO-Standards in der ganzen Schweiz eingeführt und diese in den Lehrplänen verankert wird.

SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz wird die Überprüfung der Schweiz am 9. November vor Ort in Genf verfolgen und sich auch im weiteren Verlauf des UPR-Zyklus dafür engagieren, dass die Schweiz die an sie gerichteten Empfehlungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage umsetzt.

Web:

Schattenbericht von SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz zum UPR: 
http://ots.ch/nU1pu 
Statement Pre-Session: 
http://ots.ch/o6gC2 
Staatenbericht der Schweiz: 
https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/48872.pdf
Weitere Informationen: 

Der Universal Periodic Review (UPR) ist ein Monitoring Instrument des
UNO-Menschenrechtsrates. Jeder UNO-Mitgliedstaat wird in Zyklen von 
vier Jahren auf die Einhaltung der Menschenrechte überprüft. Es 
handelt sich dabei quasi um eine "Peer Review", da es die anderen 
Staaten sind, die Themen einbringen und Empfehlungen an den 
überprüften Staat richten. Dieser muss dann Stellung beziehen und 
kann die Empfehlungen annehmen oder ablehnen. Im Verlauf der vier 
Jahre bis zur nächsten Überprüfung muss der überprüfte Staat ein 
Länderbericht erstellen. Die Schweiz legte diesen am 28. Juni 2017 
vor. Nichtregierungsorganisationen haben die Möglichkeit, 
Schattenberichte einzureichen.
http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/UPR/Pages/UPRMain.aspx

Die Sexual Rights Initiative ist eine Koalition von Organisationen, 
die sich für die Förderung von Menschenrechten im Rahmen des 
UNO-Menschenrechtsrat einsetzt, in Bezug auf Sexualität, 
Reproduktion, Gender. Sie hat ihren Sitz in Genf.
https://www.sexualrightsinitiative.com

Kontakt:

SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz

Barbara Berger, Geschäftsleiterin,
barbara.berger@sexuelle-gesundheit.ch, Tel. 079 333 72 88

Susanne Rohner, Bereichsleiterin Advocacy,
susanne.rohner@sexuelle-gesundheit.ch, Tel. 078 881 63 96

Am 9. November 2017 direkt an der UPR in Genf:
Noëmi Grütter, Vorstandsmitglied, noemi.gruetter@hotmail.com,
Tel. 079 922 75 94

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