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Media Service: Beschwerde gegen "10 vor 10"-Beitrag "FDP und die Pharmalobby" gutgeheissen

Bern (ots)

Ein im Nachrichtenmagazin "10 vor 10" des Schweizer
Fernsehens ausgestrahlter Beitrag über die Beziehungen der FDP zur 
Pharmalobby hat das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Eine gegen die 
Sendung erhobene Beschwerde hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für
Radio und Fernsehen (UBI) deshalb gutgeheissen.
Am 1. Juli 2009 strahlte das Nachrichtenmagazin "10 vor 10" des 
Schweizer Fernsehens den gut sechs minütigen Beitrag "FDP und die 
Pharmalobby" aus. Thema des Beitrags bildete die angeblich starke 
Verbandelung der FDP mit der Pharmalobby. Als Belege für ihre These 
führte die Redaktion einerseits die Vergabe von drei Besucherkarten, 
welche den freien Zutritt ins Bundeshaus während den Sessionen 
garantieren, durch FDP-Parlamentarier an Repräsentanten der 
Pharmalobby und anderseits verschiedene Personalrochaden zwischen dem
Generalsekretariat der FDP und Pharmalobbyisten bzw. der 
Pharmaindustrie an. In der gegen den Beitrag erhobenen Beschwerde 
monierten die FDP.Die Liberalen, das Publikum habe sich keine eigene 
Meinung zu den Verbindungen zwischen der Partei und der Pharmalobby 
bilden können. Das im Radio- und Fernsehgesetz festgeschriebene 
Sachgerechtigkeitsgebot sei dadurch verletzt worden.
Die programmrechtliche Prüfung hat ergeben, dass tatsächlich drei 
Bundesparlamentarier der FDP Vertretern der Pharmalobby eine 
Besucherkarte vergeben haben. Es gilt allerdings die Bedeutung dieser
Gästeliste, insbesondere auch als Beleg für eine Verbandelung, zu 
relativieren. Mangels weiterführender Informationen war diese 
beschränkte Aussagekraft der Vergabe der drei Besucherkarten für das 
Publikum allerdings nicht erkennbar. Auch aus den im Beitrag 
erwähnten Personalrochaden kann nicht ohne Weiteres auf eine 
Verbandelung geschlossen werden. Die Redaktion hat sich insgesamt 
darauf beschränkt, die Verbandelungsthese mit unbestrittenen, aber zu
wenig aussagekräftigen Sachverhalten zu untermauern. Sie hat es 
unterlassen, weitere wichtige Elemente zu prüfen. Da das umfassende 
öffentliche Register der Interessenbindungen der Parlamentsmitglieder
keine Hinweise auf entsprechende Verflechtungen gibt, hätten 
entsprechende Schlussfolgerungen letztlich wohl nur aus einer Analyse
der Parlamentsarbeit der FDP-Mitglieder im Zusammenhang mit für die 
Pharmabranche relevanten Geschäften gezogen werden können. Damit 
hätten auch die im Beitrag formulierten Zweifel an der Unabhängigkeit
der Fraktion in transparenter Weise erhärtet oder entkräftet werden 
können. Aufgrund des ausgestrahlten Beitrags konnte sich das "10 vor 
10"-Publikum keine eigene Meinung zu den behandelten Themen bilden.
Die UBI hat die Beschwerde allerdings nur knapp, nämlich mit 
Stichentscheid des Präsidenten, gutheissen. Die vier unterlegenen 
Mitglieder haben im Anhang zum Entscheid eine abweichende Meinung 
(Dissenting Opinion) veröffentlicht. Sie vertreten darin die Ansicht,
dass sich das Publikum zu allen relevanten Aspekten des Beitrags eine
eigene Meinung habe bilden können. Umstrittene Aussagen wie die 
Verbandelungsthese seien als solche erkennbar gewesen, weil der 
gegenteilige Standpunkt der FDP und der betroffenen 
Parlamentsmitglieder angemessen zum Ausdruck gekommen sei.
Der Entscheid der UBI kann mit Beschwerde beim Bundesgericht 
angefochten werden.
Der integrale Entscheidtext ist auf www.ubi.admin.ch abrufbar.

Kontakt:

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)
Pierre Rieder, Leiter Sekretariat
Postfach 8547
3001 Bern
Tel. 031 322 55 38/33
Fax 031 322 55 58
http://www.ubi.admin.ch

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