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Media Service: Unzulässige Vorverurteilung durch Tele Züri

Bern (ots)

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen zwei Beiträge der Sendung "ZüriNews" von Tele Züri gutgeheissen. Darin ging es um Anschuldigungen gegen den ehemaligen Clubbetreiber Carl Hirschmann.

Am 5. November 2009 strahlte der regionale Fernsehprogrammanbieter Tele Züri in der Sendung "ZüriNews" den Beitrag "Schwere Vorwürfe" aus. Thema bildeten die Verhaftung von Carl Hirschmann und Vorwürfe von anonymisierten Frauen gegen ihn wegen angeblicher sexueller Belästigungen im VIP-Raum seines ehemaligen Partyclubs. In der Ausgabe vom 14. Dezember 2009 berichtete Tele Züri in den "ZüriNews" unter dem Titel "Druck" ein weiteres Mal über die Vorwürfe gegen Carl Hirschmann. Dabei wurde die Glaubwürdigkeit der Aussagen einer jungen Frau thematisiert, welche im Beitrag vom 5. November 2009 Hirschmann vorgeworfen hatte, er habe eine Freundin von ihr zu Oralsex gezwungen. Ausserdem ging die Redaktion der Frage nach, ob die Informantin ihre Anschuldigungen wegen Drohungen aus dem Umfeld von Carl Hirschmann zwischenzeitlich widerrufen hatte.

Der Beitrag vom 5. November 2009 vermittelt dem Publikum den falschen Eindruck, dass Carl Hirschmann aufgrund von sexuellen Übergriffen gegen mehrere Mädchen verhaftet worden sei. Zusätzlich sind für das Publikum umstrittene Aussagen nicht als solche erkennbar. Das betrifft neben den nicht korrekt vermittelten Gründen der Verhaftung namentlich die gravierenden Anschuldigungen der zwei jungen Frauen gegen den Beschwerdeführer, welche unwidersprochen bleiben. Der Standpunkt von Carl Hirschmann kommt in keiner Weise zum Ausdruck. Auf die Unschuldsvermutung, die bei der Berichterstattung über laufende Strafverfahren für die angeschuldigten Personen gilt, weist die zuständige Redaktion von Tele Züri ebenfalls nicht hin. Im Gegenteil wird Carl Hirschmann am Schluss des Beitrags regelrecht vorverurteilt, in dem unter anderem ausgeführt wird, dass ihm kein Geld aus dieser Situation helfen werde. Dieser Schlusskommentar stellt einen krassen Verstoss gegen die Unschuldsvermutung dar.

Im zweiten beanstandeten "ZüriNews"-Beitrag kann der Medienbeauftragte von Carl Hirschmann zwar Stellung beziehen. Er spricht allerdings nur in eigenem Namen. Tele Züri unterliess es, zu erwähnen, dass Carl Hirschmann die wiederum ausgestrahlten Anschuldigungen einer jungen Frau ausdrücklich bestreitet. Stattdessen übernimmt Tele Züri die Rolle der Ermittlungsbehörden und prüft die Glaubwürdigkeit der Vorwürfe. Die Beurteilung erfolgt allerdings in tendenziöser Weise und ohne auf die laufenden Verfahren hinzuweisen. Zur Relevanz der Vorwürfe konnte sich das Publikum deshalb wiederum keine eigene Meinung bilden.

Beide beanstandeten Beiträge haben aus den erwähnten Gründen das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Die UBI hat die Beschwerde gegen den Beitrag vom 5. November 2009 einstimmig und jene gegen den Beitrag vom 14. Dezember 2009 mit 4:3 Stimmen gutgeheissen. Die Beratung der Beschwerdesachen fand öffentlich statt. In einem Zwischenentscheid hatte die UBI zuvor einen Antrag abgewiesen, die Beratung unter Ausschluss von Publikum durchzuführen, da keine schutzwürdigen Privatinteressen berührt waren.

Die Beschlüsse der UBI können beim Bundesgericht angefochten werden. Ist der Entscheid rechtskräftig, muss die verantwortliche Fernsehveranstalterin der UBI innert 30 Tagen berichten, welche Massnahmen sie getroffen hat, um den Mangel zu beheben und ähnliche Rechtsverletzungen in Zukunft zu vermeiden.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird durch Roger Blum präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt.

Kontakt:

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)
Pierre Rieder, Leiter Sekretariat
Postfach 8547
3001 Bern
Tel. 031 322 55 38/33
Fax 031 322 55 58
http://www.ubi.admin.ch

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