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Media Service: Beitrag der Radiosendung "Espresso" verletzt Sachgerechtigkeitsgebot

Bern (ots)

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag des Konsumentenmagazins "Espresso" von Radio SRF gutgeheissen. Beschwerden gegen die Sendungen "Rundschau" und "Sternstunde Philosophie" von Fernsehen SRF wies sie dagegen ab.

Im Rahmen ihrer öffentlichen Beratungen vom Freitag beriet die UBI über einen kritischen Beitrag des Konsumentenmagazins "Espresso" von Radio SRF 1. Im Zentrum stand der Verkauf eines rund 600 Franken teuren Nahrungsergänzungsmittels an eine über 80-jährige Frau. Ein Konsumentenmagazin darf zwar Missbräuche im Telemarketing in anwaltschaftlicher Weise anprangern. Bei ihrer Prüfung kam die UBI jedoch zum Schluss, dass das Verkaufsgespräch im Beitrag unzutreffend wiedergegeben wurde. Weder versprach die Verkäuferin der Kundin eine "wundersame Heilung" noch empfahl sie ihr "grobfahrlässig" den Verzicht auf Medikamente. Journalistische Sorgfaltspflichten wurden verletzt, indem Radio SRF nicht transparent und fair über das Verkaufsgespräch berichtete. Die festgestellten Mängel beeinträchtigten den Gesamteindruck massgeblich und verunmöglichten der Zuhörerschaft, sich eine eigene Meinung über das thematisierte Verkaufsgespräch zu bilden. Die UBI hat deshalb die Beschwerde des betroffenen Telemarketingunternehmens mit 6:1 Stimmen gutgeheissen.

Einstimmig wies die UBI dagegen Beschwerden gegen die anderen an den öffentlichen Beratungen behandelten Sendungen ab. Im Beitrag "Neue Drohnen für die Schweiz" berichtete das Politmagazin "Rundschau" von Fernsehen SRF transparent über die kontroversen Meinungen von Schweizer Parlamentariern zur geplanten Beschaffung von israelischen Drohnen durch die Schweizer Armee. Eine etwas unglücklich eingebettete kritische Bemerkung eines Parlamentariers zu den Folgen der Anwendung von Drohnen im Nahostkonflikt stellte einen Mangel im Nebenpunkt dar. Dieser begründete aber ebenso wenig eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots wie die beanstandete einseitige Zusammensetzung der Diskussionsrunde bei der Sendung "Sternstunde Philosophie" von Fernsehen SRF zum Thema "Nationalismus und Populismus - wohin steuert die Schweiz?". Die Medienfreiheit und die Programmautonomie erlauben auch polit-philosophische Diskussionssendungen mit einem einseitigen Fokus, soweit dieser für das jeweilige Publikum erkennbar ist. Entsprechende Ausstrahlungen müssen im Gegensatz zu Wahl- und Abstimmungssendungen keine besonderen Anforderungen an die Ausgewogenheit erfüllen.

Entscheide der UBI können nach Eröffnung der schriftlichen Begründung beim Bundesgericht angefochten werden. Bei gutgeheissenen Beschwerden hat die betroffene Veranstalterin die UBI innert 30 Tagen über die getroffenen Massnahmen zur Behebung des Mangels bzw. zur Vermeidung ähnlicher Verletzungen in der Zukunft zu orientieren.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und wird von Roger Blum präsidiert. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Sendungen verletzt haben oder eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm vorliegt.

Kontakt:

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI)
Pierre Rieder, Leiter Sekretariat
Postfach 8547
3001 Bern
Tel. 058 462 55 38/33
Fax 031 322 55 58
http://www.ubi.admin.ch

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