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Kritisierter "Talk" von Telebasel verletzt Programmrecht nicht

Bern (ots)

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen eine umstrittene Sendung von Telebasel abgewiesen. Das Publikum konnte sich trotz Missachtung journalistischer Sorgfaltspflichten eine eigene Meinung bilden. An ihren heutigen öffentlichen Beratungen erachtete die UBI zudem verschiedene beanstandete Publikationen von SRF und Radiotelevisiun Svizra Rumantscha (RTR) als programmrechtskonform.

In der Sendung "Talk" vom 22. April 2020 begrüsste der damalige Geschäftsführer von Telebasel den Verwaltungsratspräsidenten der MCH Group Ueli Vischer zum Gespräch. In einer dagegen erhobenen Popularbeschwerde wurde die Gesprächsführung des Moderators kritisiert. In der Beratung waren sich die Mitglieder zwar einig, dass der Moderator, der rund die Hälfte der Sendezeit beanspruchte, um seine eigene Meinung kundzutun, elementare journalistische Regeln missachtete. Die UBI hat jedoch keine Fachaufsicht auszuüben oder die Qualität einer Sendung zu beurteilen, sondern sich auf eine strikte Rechtskontrolle zu beschränken. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass keine falschen Fakten vermittelt wurden und die kontroversen Meinungen zu den erörterten Aspekten erkennbar waren. Auf die Problematik der Gesprächsführung wies der Gast in der beanstandeten Sendung mehrmals hin. Das Publikum, welches zudem über einiges Vorwissen zu den thematisierten Aspekten um die Messe Basel verfügte, konnte sich deshalb trotz der offensichtlichen Mängel der Sendung dazu eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden. Die UBI wies die Beschwerde mit fünf zu zwei Stimmen ab.

Eine weitere Beschwerde richtete sich gegen verschiedene, zwischen dem 11. und 23. Juni 2020 ausgestrahlte Sendungen von Radio und Fernsehen SRF. Der Beschwerdeführer rügte die Berichterstattung über Rassismus nach dem tödlichen Polizeieinsatz gegen George Floyd. Namentlich beanstandete er das Zeigen von Bildern der brutalen Festnahme, die Darstellung von Rassismus in der Schweiz, einen "10 vor 10"-Beitrag zur "Mohrenkopf"-Debatte, eine unangemessene Sprache in Diskussionen und den "Meinungsjournalismus" bei SRF. Die UBI kam jedoch zum Schluss, dass die zahlreich beanstandeten Sendungen die Mindestanforderungen an den Programminhalt - insbesondere das Sachgerechtigkeits- und das Vielfaltsgebot, das Diskriminierungsverbot, das Verbot der Gewaltverherrlichung und Gewaltverharmlosung sowie den Jugendschutz - eingehalten haben und wies die Beschwerden einstimmig bzw. mit sieben zu eins Stimmen ab.

Ebenfalls Gegenstand einer Beschwerde war die Berichterstattung der "Tagesschau" von Fernsehen SRF zu Covid-19 im Juli 2020. Die Beschwerdeführer monierten die Dominanz dieses Themas. In der Beratung kam zum Ausdruck, dass SRF in der Themenwahl grundsätzlich frei ist. Die umfangreiche Berichterstattung über verschiedene Aspekte zu Covid-19 im In- und Ausland war aufgrund der Aktualität überdies nachvollziehbar. Trotz dieser Dominanz hat SRF und insbesondere auch die "Tagesschau" in diesem Zeitraum eine Vielzahl anderer relevanter Themen und Ereignisse abgedeckt. Da das Vielfaltsgebot nicht verletzt wurde, wies die UBI die Beschwerde einstimmig ab.

Zuletzt berieten die Mitglieder der UBI über eine Betroffenenbeschwerde gegen fünf Beiträge von RTR. In diesen ging es um den Beschluss des Gemeindevorstands von S-chanf, die Dispensierung des Försters aufzuheben und die Zusammenarbeit mit diesem weiterzuführen, sowie die Reaktionen darauf. Die entsprechenden Beiträge in der Fernsehsendung "Telesguard" vom 2. und 3. April 2020, in der Radiosendung "Actualitad" vom 3. April 2020 sowie die Online-Publikationen an beiden Tagen befanden die anwesenden UBI-Mitglieder alle als sachgerecht. In der Diskussion wurde betont, dass es zu den Aufgaben der Medien gehört, Beschlüsse von Behörden kritisch zu hinterfragen. Die Beschwerden gegen die fünf Publikationen wies die UBI alle einstimmig ab.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus zurzeit acht nebenamtlich tätigen Sachverständigen und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.

Pressekontakt:

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI
Dr. Pierre Rieder
Christoffelgasse 5
3003 Bern
Tel.: +41 58 462 55 33/38
E-Mail: info@ubi.admin.ch
Internet: www.ubi.admin.ch
Twitter: @UBI_AIEP_AIRR

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