UBI weist Beschwerden gegen SRF ab
Bern (ots)
Drei bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beanstandete Publikationen von SRF haben die inhaltlichen Mindestanforderungen des Radio- und Fernsehgesetzes erfüllt. Es handelt sich um einen Beitrag der Nachrichtensendung "Tagesschau" über die steigende Nachfrage nach Schusswaffen, einen Online-Artikel über Krawalle in Schweden sowie einen satirischen Facebook-Clip mit Müslüm.
Im Rahmen der heutigen öffentlichen Beratungen in Bern berieten die Mitglieder der UBI über vier Beschwerden, die sich gegen drei Publikationen von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) und einen Fernsehbeitrag von Radio Télévision Suisse (RTS) richteten.
Fernsehen SRF strahlte im Rahmen der Hauptausgabe der Nachrichtensendung "Tagesschau" vom 21. April 2022 einen Beitrag über die steigende Nachfrage nach Schusswaffen aus (Dauer: 2 Minuten 35 Sekunden). Im Filmbericht wurde dies anhand der Kantone St. Gallen und Aargau erläutert. Zu Wort kamen die Mediensprecherin des Kantons Aargau sowie ein Experte. In der dagegen erhobenen Beschwerde wurde geltend gemacht, der Beitrag vermittle einen unzutreffenden Eindruck hinsichtlich der Gründe für die Zunahme der Gesuche um einen Waffenerwerbsschein, insbesondere auch wegen einer abwegigen Theorie des Experten. Die Mitglieder der UBI kamen jedoch zum Schluss, dass sich das Publikum aufgrund der transparenten Gestaltung eine eigene Meinung zu den vermittelten Informationen hat bilden können. Daran ändert auch ein missverständlich formulierter Satz in der Anmoderation nichts. Die wesentlichen Fakten wurden korrekt dargestellt und die Ausführungen des Experten waren als persönliche Meinung des Wissenschaftlers erkennbar. Die UBI hat die Beschwerde mit acht zu eins Stimmen abgewiesen (Verfahren b. 928).
Gegenstand einer Beschwerde bildete im Weiteren der am 18. April 2022 veröffentlichte Online-Artikel "Wegen Koranverbrennungen - Krawalle und Schüsse in Schweden" von SRF. Thematisiert wurden darin Krawalle in mehreren schwedischen Städten mit zahlreichen Verletzten. Anlass für diese war die Bewilligung von Kundgebungen mit angekündigten Koranverbrennungen. In einer Popularbeschwerde wurde gerügt, dass wesentliche Informationen zu den Krawallen verschwiegen würden. Namentlich werde nicht erwähnt, dass die gewalttätigen Aktionen von muslimischen Männern verübt worden seien. In der Beratung erachteten die Mitglieder der UBI diese Rügen jedoch als unbegründet. Aus programmrechtlicher Sicht entscheidend ist die Faktenlage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. SRF konnte sich in seinem Artikel auf die Berichte von zwei Nachrichtenagenturen stützen, die sich ihrerseits auf Aussagen des schwedischen Polizeichefs bezogen, wonach es Anzeichen gebe, dass kriminelle Gangs an den Ausschreitungen beteiligt gewesen seien, vieles aber noch unklar sei. Da das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt wurde, hat die UBI die Beschwerde einstimmig abgewiesen (b. 923).
SRF Comedy veröffentlichte am 13. Mai 2022 auf Facebook den Clip "Die Shipis im Zoo". Dieser stammt aus der satirischen Sendung "Müslüm Television" mit der bekannten Kunstfigur Müslüm eines Berner Komikers. In einer Popularbeschwerde wird geltend gemacht, dass das im Clip verwendete Wort "Shipi" eine beleidigende und diskriminierende Bezeichnung für Menschen albanischer Herkunft sei. Ob dies tatsächlich der Fall ist, liess die UBI offen. In der Beratung wurde hervorgehoben, dass der satirische Charakter des Beitrags klar erkennbar war. Im Zusammenhang mit der Verwendung der beanstandeten Bezeichnung kam die UBI zum Schluss, dass diese bei Berücksichtigung des Kontexts keine diskriminierende Botschaft vermittelte und deshalb auch keine Verletzung des Diskriminierungsverbots vorliegt. Die UBI hat die Beschwerde einstimmig abgewiesen (b. 927).
Ebenfalls einstimmig wies die UBI eine Beschwerde gegen einen fast halbstündigen Fernsehbeitrag des Gesundheitsmagazins "36.9°" von RTS über die Transidentität (Titel: "Transidentité et Santé") ab. Der Umstand, dass nicht alle Aspekte des komplexen Themas behandelt wurden, begründet noch keine Programmrechtsverletzung. Im Fokus der Reportage standen die Erlebnisberichte von mehreren Betroffenen und ihren Angehörigen (b. 924).
Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.
Pressekontakt:
Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI
Christoffelgasse 5
3003 Bern
Tel.: +41 58 462 55 33/38
E-Mail: info@ubi.admin.ch
Internet: www.ubi.admin.ch
Twitter: @UBI_AIEP_AIRR