Argumente gegen den Tierschutzanwalt greifen nicht
Replik des Schweizer Tierschutz STS
Basel (ots)
Das Bürgerliche Komitee gegen die Tierschutzanwalt-Initiative hat heute seine "Argumente" gegen die Einführung von Tierschutzanwälten vorgestellt. Diese halten laut Schweizer Tierschutz STS einer Prüfung nicht stand.
Tatsächlich verfügt die Schweiz über ein gutes Tierschutzgesetz mit entsprechenden Vorschriften. Das Problem ist, dass es selbst nach Meinung des Bundesrates ungenügend durchgesetzt wird. Obwohl das Gesetz harte Strafen für Tierquälerei vorsieht, werden diese kaum ausgesprochen. In manchen Kantonen, etwa Genf, Wallis, Uri, Glarus, Tessin, kommen seit Jahren praktisch keine Tierschutzdelikte zur Anzeige. Der Tierschutzanwalt sorgt dafür, dass das Gesetz überall gleich durchgesetzt wird.
Die Gegner der Initiative unterstellen, dass die Einführung von Tierschutzanwälten mehr Bürokratie und zusätzliche Kosten verursachen würde. Der Kanton Zürich, wo es seit 1992 einen Tieranwalt gibt, belegt das Gegenteil. Die Kosten betragen dort 8 Rappen pro Einwohner/Jahr.Zum Vergleich: Jeder Steuerzahler muss für die Unterstützung der Bauern jährlich rund CHF 400.- aufwenden. Der Zürcher Tieranwalt wird von den Strafverfolgungsbehörden geschätzt, weil er ihnen viel Aufwand abnimmt und unbürokratisch arbeitet.
Die Behauptung, die Initiative "bringe den Tieren nichts", ist blanker Hohn und streut den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern Sand in die Augen. Das Nein-Komitee hat offenbar die Mechanismen des Strafrechts nicht verstanden: Das Strafrecht kommt immer erst zur Anwendung, wenn eine Straftat bereits geschehen ist. Wenn es konsequent umgesetzt wird, hat es jedoch eine präventive Wirkung. Auch Parkverbote werden nur deshalb beachtet, weil sonst eine Strafe droht.
Die Gegner führen an, dass die bisherige Strafprozessordnung die Einführung von Tierschutzanwälten schon heute erlaube. Das war bislang - im Prinzip - richtig. Doch während der Kanton Zürich schon seit 1992 einen Tieranwalt hat, ist kein anderer Kanton seinem Beispiel gefolgt. Deshalb wurde die Tierschutzanwalt-Initiative vom Schweizer Tierschutz STS lanciert. Nach Inkrafttreten der neuen eidgenössischen Strafprozessordnung wird die Einführung von kantonalen Tierschutzanwälten nach Meinung des Bundesamtes für Justiz nach nicht mehr möglich sein.
Das Tierschutzgesetz verfüge über die "nötigen Instrumente, um Tierschutzvergehen konsequent zu verfolgen": Welche Instrumente das sein sollen, führt das Gegner-Komitee nicht aus. Auch wieso die Institution eines Tierschutzanwalts sich nicht überall eignen soll, bleibt sein Geheimnis. Erst kürzlich wurde das gesamte Strafverfahren für die ganze Schweiz vereinheitlicht. Warum soll das bei Tierschutzdelikten nicht gehen?
An eine Frechheit grenzt schliesslich die Behauptung von FDP-Nationalrat Christian Lüscher, die Tierschutzanwälte seien ein "Beschäftigungsprogramm für Juristen": Der überaus engagiert und effizient arbeitende Zürcher Tieranwalt verrichtet seinen Auftrag in einem 30%-Pensum. Er ist zuständig für ein Gebiet, in dem ein Siebtel der Schweizer Bevölkerung lebt. Kleine Kantone, denen das zuviel ist, können nach Annahme der Initiative gemeinsam einen Tierschutzanwalt benennen. Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Schweizer Bauer wird mit CHF 40'000.- pro Jahr mit Steuergeldern subventioniert. Das ist auch aus Sicht des STS richtig. Aber ein Tierschutzanwalt würde je Kanton weniger kosten als die Subvention eines einzigen Bauern, und damit liesse sich das Los von abertausenden Tieren verbessern.
Kontakt:
Lukas Berger
Schweizer Tierschutz STS
Tel.: +41/61/365'99'93
E-Mail: lukas.berger@tierschutz.com