Coronavirus - Tiere - Tierschutz
Basel (ots)
Der Schweizer Tierschutz STS informiert über einige Grundsatzfragen zu Tierhaltung und Tierschutz in der geltenden "ausserordentlichen Lage". Die Informationen beziehen sich ausdrücklich auf die aktuell (16./17. März 2020) geltenden Verordnungen und den derzeitigen Wissensstand.
Zurzeit gibt es keine Hinweise, dass Haustiere (Heim- und Nutztiere) eine wesentliche Rolle bei der Übertragung des Coronavirus spielen. Sie stellen nach dem aktuellen Wissensstand keine Infektionsquelle für den Menschen dar. Hunde können/dürfen weiterhin spazieren geführt werden. Befinden sich Haustiere in einem Haushalt, in dem sich an Coronavirus erkrankte Personen aufhalten, gilt es zu beachten: Direkten Tierkontakt möglichst vermeiden, Tierbetreuung durch gesunde Personen, Hunde nur angeleint und kurz ausführen. Hunde und Katzen aus einem Quarantänehaushalt müssen nicht speziell gebadet oder desinfiziert werden.
Futter für Tiere gehört zum Grundbedarf. Fachgeschäfte für Tiernahrung dürfen zurzeit geöffnet bleiben. Ebenfalls gehören Tierarztpraxen als Betriebe im Bereich Gesundheitswesen zur Grundversorgung und müssen nicht geschlossen werden.
Einzelne Tierheime sind für die Oeffentlichkeit geschlossen, d.h. Tieradoptionen und Kennenlern-Termine für Tierheimschützlinge sind nicht möglich. Andere Tierheime erlauben zur Zeit weiterhin Besuche, viele allerdings nur nach vorgängiger Terminvereinbarung für Einzelpersonen, nicht für Gruppen. Hier gilt es, sich telefonisch oder online vor einem geplanten Tierheimbesuch über die geltenden Regeln oder Restriktionen zu informieren.
Der Schweizer Tierschutz STS ist auch in ungewohnten und schwierigen Zeiten erreichbar. Sowohl die Geschäftsstelle in Basel wie auch die Fach- und Beratungsstellen des STS sind - unter Einhaltung der behördlichen Massnahmen und Wahrung der grösstmöglichen Sicherheit für die Mitarbeitenden - weiterhin im Einsatz.
Kontakt:
Medienstelle Schweizer Tierschutz STS
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