Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz
FDKL: Konstruktiver Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls»
Liestal (ots)
Der Vorstand der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz (FDKL) unterstützt den Gegenentwurf, der die Zuständigkeiten der Kantone im Lotterie- und Wettbereich sowie bei den Geschicklichkeitsspielen sichert. Die Evaluation der kantonalen Massnahmen im Lotterie- und Wettbereich hat aufgezeigt, dass die Kantone einen Grossteil der früher vom Bund kritisierten Mängel selber beseitigen konnten. Die nun im Geldspielsektor noch anstehenden Aufgaben sind von Bund und Kantonen in Zusammenarbeit anzugehen.
Der Vorstand der FDKL ist erfreut, dass der in Zusammenarbeit mit den Kantonen ausgearbeitete Gegenentwurf, der die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt und zu einem Rückzug der Volksinitiative führen könnte, vom Bundesrat verabschiedet wurde.
Der Gegenentwurf sichert die Zuständigkeit der Kantone im Lotterie- und Wettbereich und leistet einen wichtigen Beitrag zur Lösung der Abgrenzungsprobleme zwischen den Spielbanken und den Lotterien und Wetten - ein Anliegen, das auch der Bundesrat äusserte und in seiner Kritik am Text der Volksinitiative in den Vordergrund stellte.
Die Versuche des Bundes, den von den Kantonen verantworteten Teil des Geldspielmarktes einzuschränken, führten zum Scheitern des Lotteriegesetzentwurfs im Jahr 2004 und bildeten einen zentralen Grund für die Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls".
Zur Behebung der vom Bund monierten Mängel traten alle Kantone am 1. Juni 2006 der "Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten" bei. Das Konkordat hat zum Ziel, die einheitliche und koordinierte Anwendung des Lotterierechts, den Schutz der Bevölkerung vor sozialschädlichen Auswirkungen der Lotterien und Wetten sowie die transparente Verwendung der Lotterie- und Wetterträge für gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales und Natur sicherzustellen. Es bestehen drei voneinander unabhängige Organe: die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz, die Lotterie- und Wettkommission und die Rekurskommission.
Mit Genugtuung nimmt die FDKL zur Kenntnis, dass die vom Bundesamt für Justiz in Auftrag gegebene Evaluation zum Schluss kommt, dass dank der Interkantonalen Vereinbarung Lotterien und Wetten (IVLW) viele Mängel behoben werden konnten. Die kantonale Praxis im Bereich Bewilligung und Aufsicht wurde vereinheitlicht sowie die Transparenz bei der Mittelvergabe verbessert. Zudem wurden verschiedene Massnahmen zum Schutz vor der Spielsucht eingeleitet und umgesetzt. Das noch verbleibende Verbesserungspotenzial kann auf der Basis des vorliegenden Gegenentwurfs und der IVLW mit einer Anpassung des rechtlichen Rahmens (vor allem der Lotteriegesetzgebung des Bundes und einer Erweiterung der IVLW) erschlossen werden.
Der Vorstand der FDKL wird der Plenarversammlung Ende November den Antrag stellen, den nun vorliegenden Gegenentwurf zu unterstützen und die Initiative abzulehnen. Dies immer unter der Voraussetzung, dass im Parlament nicht einschneidende Änderungen zu Ungunsten der Kantone vorgenommen werden.
Kontakt:
Sabine Pegoraro, Präsidentin FDKL
Tel.: +41/61/552'57'07
Dieter Leutwyler
Tel.: +41/61/552'66'15