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Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz

FDKL: Konstruktiver Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls»

Liestal (ots)

Der Vorstand der Fachdirektorenkonferenz
Lotteriemarkt und Lotteriegesetz (FDKL) unterstützt den Gegenentwurf,
der die Zuständigkeiten der Kantone im Lotterie- und Wettbereich 
sowie bei den Geschicklichkeitsspielen sichert. Die Evaluation der 
kantonalen Massnahmen im Lotterie- und Wettbereich hat aufgezeigt,  
dass die Kantone einen Grossteil der früher vom Bund kritisierten 
Mängel selber beseitigen konnten. Die nun im Geldspielsektor noch 
anstehenden Aufgaben sind von Bund und Kantonen in Zusammenarbeit 
anzugehen.
Der Vorstand der FDKL ist erfreut, dass der in Zusammenarbeit mit 
den Kantonen ausgearbeitete Gegenentwurf, der die Interessen aller 
Beteiligten berücksichtigt und zu einem Rückzug der Volksinitiative 
führen könnte, vom Bundesrat verabschiedet wurde.
Der Gegenentwurf sichert die Zuständigkeit der Kantone im 
Lotterie- und Wettbereich und leistet einen wichtigen Beitrag zur 
Lösung der Abgrenzungsprobleme zwischen den Spielbanken und den 
Lotterien und Wetten - ein Anliegen, das auch der Bundesrat äusserte 
und in seiner Kritik am Text der Volksinitiative in den Vordergrund 
stellte.
Die Versuche des Bundes, den von den Kantonen verantworteten Teil 
des Geldspielmarktes einzuschränken, führten zum Scheitern des 
Lotteriegesetzentwurfs im Jahr 2004 und bildeten einen zentralen 
Grund für die Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des 
Gemeinwohls".
Zur Behebung der vom Bund monierten Mängel traten alle Kantone am 
1. Juni 2006 der "Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht 
sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder 
gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten" bei. Das 
Konkordat hat zum Ziel, die einheitliche und koordinierte Anwendung 
des Lotterierechts, den Schutz der Bevölkerung vor sozialschädlichen 
Auswirkungen der Lotterien und Wetten sowie die transparente 
Verwendung der Lotterie- und Wetterträge für gemeinnützige Projekte 
in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales und Natur sicherzustellen. 
Es bestehen drei voneinander unabhängige Organe: die 
Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz, die 
Lotterie- und Wettkommission und die Rekurskommission.
Mit Genugtuung nimmt die FDKL zur Kenntnis, dass die vom Bundesamt
für Justiz in Auftrag gegebene Evaluation zum Schluss kommt, dass 
dank der Interkantonalen Vereinbarung Lotterien und Wetten (IVLW) 
viele Mängel behoben werden konnten. Die kantonale Praxis im Bereich 
Bewilligung und Aufsicht wurde vereinheitlicht sowie die Transparenz 
bei der Mittelvergabe verbessert. Zudem wurden verschiedene 
Massnahmen zum Schutz vor der Spielsucht eingeleitet und umgesetzt. 
Das noch verbleibende Verbesserungspotenzial kann auf der Basis des 
vorliegenden Gegenentwurfs und der IVLW mit einer  Anpassung des 
rechtlichen Rahmens (vor allem der Lotteriegesetzgebung des Bundes 
und einer Erweiterung der IVLW) erschlossen werden.
Der Vorstand der FDKL wird der Plenarversammlung Ende November den
Antrag stellen, den nun vorliegenden Gegenentwurf zu unterstützen und
die Initiative abzulehnen. Dies immer unter der Voraussetzung, dass 
im Parlament nicht einschneidende Änderungen zu Ungunsten der Kantone
vorgenommen werden.

Kontakt:

Sabine Pegoraro, Präsidentin FDKL
Tel.: +41/61/552'57'07

Dieter Leutwyler
Tel.: +41/61/552'66'15

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