Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz
Rückzug der Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls» wird begrüsst
Bern (ots)
Die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz (FDKL) begrüsst den Rückzug der Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls». Der in Zusammenarbeit mit den Kantonen ausgearbeitete Gegenentwurf nimmt die Anliegen der Initianten auf, schafft eine klare Abgrenzung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen im Geldspielbereich und stellt eine gute Grundlage für die folgenden Gesetzgebungsarbeiten dar.
Die Zuständigkeit der Kantone für die Bewilligung und die Beaufsichtigung der Lotterien, Wetten und Geschicklichkeitsspiele werden neu in der Verfassung festgeschrieben, wobei ein neuer Lotteriebegriff die Abgrenzung zu den Spielbanken vereinfacht. Die Erträge aus den Lotterien und Wetten müssen wie bisher für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Der Gegenentwurf stellt aber auch klar, dass dies nicht für die Erträge aus den Geschicklichkeitsspielen gilt.
Die Kantone sind seit 2006 in einem Konkordat organisiert, das die einheitliche und koordinierte Anwendung des Lotterierechts, den Schutz der Bevölkerung vor sozialschädlichen Auswirkungen der Lotterien und Wetten sowie die transparente Verwendung der Lotterie- und Wetterträge für gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales und Natur sicherstellt. Das Konkordat hat zu diesem Zweck drei voneinander unabhängige Organe geschaffen: die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz, die Lotterie- und Wettkommission (Comlot) sowie die Rekurskommission.
Kontakt:
Herr Regierungsrat Hans-Jürg Käser, Präsident FDKL
Tel.: +41/31/633'47'26
Internet: www.fdkl.ch