Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts betreffend die Kormorane im Naturschutzreservat Fanel am Neuenburgersee
Montreux (ots)
Helvetia Nostra (nationale Umweltschutzvereinigung, gegründet 1976 von der Fondation Franz Weber), begrüsst mit grosser Befriedigung den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, dem Rekurs der Vereinigung stattzugeben und die von den Kantonen Waadt, Neuenburg und Freiburg erteilte Bewilligung für regulierende Massnahmen gegenüber der Kormoranpopulation im internationalen Wasservogelschutzgebiet Fanel zu annullieren.
In der Tat hätte die geplante Intervention gegen die Kormorane im Frühling 2010, mitten in der Brut- und Schlüpfzeit, ein besonders empfindliches Biotop stark geschwächt und hätte alle bisherigen Massnahmen zu Gunsten dieser Vogelart untergraben. Wir sind im übrigen der Ansicht, dass regulierende Massnahmen in einem Schutzgebiet nicht zu vertreten sind, da sie zum Ende der wenigen noch verbliebenen, ungestörten Zufluchtsstätten der freilebenden Fauna führen.
Gestützt auf den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts erwarten wir von den kantonalen Behörden, dass sie zwischen März und Juli, das heisst in der Nist- und Brutzeit, endgültig auf jegliche Interventionen gegen die Kormoranpopulationen in Schutzgebieten verzichten.
HELVETIA NOSTRA
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Judith Weber, FONDATION FRANZ WEBER /HELVETIA NOSTRA
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