Media Service: Todesurteil, weil Medikamente nicht bezahlt werden? Umstrittenes Urteil des Bundesgerichts immer stärker in der Kritik
Zürich (ots)
Das Bundesgericht hat letzten November ein Urteil mit weitreichenden Konsequenzen gefällt. Es gab einer Krankenkasse recht, die einer Patientin ein sehr teures Medikament gegen die seltene Krankheit Morbus Pompe nicht mehr bezahlen wollte. Begründung: Der therapeutische Nutzen des Medikaments sei zu gering. Nach dem Urteil zogen verschiedene Krankenkassen ihre Kostengutsprachen für andere Patienten zurück. Für die Patienten kommt die Tatsache, dass sie das Medikament nicht mehr bekommen, unter Umständen mit einem Todesurteil gleich.
Das Urteil gerät jetzt immer stärker in die Kritik von Patientenorganisationen und Ärzten. Ein bisher unveröffentlichtes Rechtsgutachten des Branchenverbandes Interpharma kommt zu Schluss, das Verdikt der Bundesrichter sei unhaltbar. Es kollidiere mit der Menschenwürde und dem Recht des Individuums auf Existenzsicherung. Das berichtet der SonntagsBlick in seiner neusten Ausgabe.
Esther Neiditsch, Präsidentin von Pro Raris, hält das Urteil für «diskriminierend». Es verstosse gegen die Menschenrechte. Pro Raris vertritt in der Schweiz die Interessen von Menschen mit seltenen Krankheiten.
Im SonntagsBlick schildert eine 28-jährige Morbus-Pompe-Patientin ihre Erfahrungen mit der Krankheit. Ihr Arzt bestätigt, dass dank des Medikaments die Krankheit habe gestoppt werden können. "Die Patientin kann arbeiten und ist selbständig. Da ist für mich der therapeutische Nutzen sehr wohl gegeben», zitiert die Zeitung den Arzt.
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