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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
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Sonstiges
26.04.2017
Aufsichtsrat ermächtigt Vorstand zur Verhandlung eines
Refinanzierungsrahmens mit der staatlichen ABBAG - erster Schritt zur möglichen
Zurücklegung der Bankkonzession und Konstituierung der Gesellschaft als
"Abbaugesellschaft" gemäß BaSAG
Heute hat der Aufsichtsrat der KA Finanz AG (KF) den Vorstand der KF dazu
ermächtigt, mit der im Alleineigentum der Republik Österreich stehenden ABBAG -
Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG) einen Refinanzierungsrahmen zu
verhandeln, der die gegenwärtige Refinanzierung der KF zur Gänze ersetzen soll.
Eine solche Refinanzierung durch die ABBAG wäre daran gebunden, dass sich die KF
als Abbaugesellschaft gemäß § 162 des Bundesgesetzes über die Sanierung und
Abwicklung von Banken (BaSAG) konstituiert. Dabei würde die Bankkonzession der
KF enden. Die Konstituierung der KF als Abbaugesellschaft steht unter dem
Vorbehalt der Erfüllung einer Reihe derzeit noch ungewisser Bedingungen,
insbesondere der Genehmigung durch die FMA, und ist - ebenso wie die Gewährung
der Refinanzierung durch ABBAG - aus heutiger Sicht noch ungewiss.
Die Fortführung als Abbaugesellschaft würde der KF ermöglichen, eine effiziente
und kostengünstige Struktur im veränderten regulatorischen Umfeld zu schaffen.
Die sich laufend weiter verschärfenden regulatorischen Rahmenbedingungen und
Eigenmittelanforderungen für Kreditinstitute innerhalb der EU sehen Auflagen
vor, die auf aktive Geschäftsbanken ausgerichtet sind und für eine Abbaubank wie
die KF nur schwer und zu erhöhten Kosten einzuhalten sind. Mit der Umwandlung in
eine Abbaugesellschaft soll auch der Abbauhorizont für das Portfolio der KF
verkürzt werden. Ursprünglich war mit der Europäischen Kommission ein
vollständiger Abbau bis zum Jahr 2040 vereinbart. Als Abbaugesellschaft wäre die
KF bestrebt, dieses Ziel bereits innerhalb von ca. zehn Jahren zu erreichen. Die
KF wird unverändert bemüht sein, im Zuge des Abbaus sich bietende Marktchancen
und Wertaufholungspotenziale zu nutzen.
Die KF bringt ihre gegenwärtige Refinanzierung derzeit zu rund 59 % ohne direkte
staatliche Unterstützungsmaßnahmen am Markt auf. Bei erfolgreichem Abschluss der
Verhandlungen mit der ABBAG würde die Refinanzierung zukünftig zur Gänze durch
die ABBAG zur Verfügung gestellt werden, die die dafür erforderlichen Mittel
ihrerseits bei der Republik Österreich aufnehmen würde.
Auch im Falle einer Übernahme der Refinanzierung der KF durch die ABBAG und
einer Konstituierung der KF als Abbaugesellschaft werden bestehende Anleihen,
Schuldscheindarlehen und Privatplatzierungen der KF weiterhin bedient und bei
Fälligkeit zum vollen Nominale getilgt.
ISIN(s): AT0000329859; AT0000441209; XS0140045302; XS0144772927;
XS0185015541; XS0236776877; XS0257275098; XS0279423775;
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XS1460837732
Börse(n): Wien, Luxemburg
Rückfragehinweis:
KA Finanz AG
A-1090 Wien, Türkenstraße 9
Dr. Helmut Urban, Vorstandsvorsitzender
Telefon: ++43(0)1/310 06 06-600
E-Mail: info@kafinanz.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: KA Finanz AG
Türkenstraße 9
A-1092 Wien
Telefon: +43/1/310 06 06
FAX: +43/1/310 06 06 - 404
Email: info@kafinanz.at
WWW: www.kafinanz.at
Branche: Banken
ISIN: -
Indizes:
Börsen: Börse: Luxembourg Stock Exchange, Wien
Sprache: Deutsch