EANS-Adhoc: GSW Immobilien AG beschließt Kapitalerhöhung
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17.04.2012
Berlin, 17. April 2012 - Der Vorstand der GSW Immobilien AG hat heute mit
Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit
mittelbaren Bezugsrechten für die Aktionäre beschlossen. Das Grundkapital der
Gesellschaft soll durch Ausnutzung des vorhandenen genehmigten Kapitals von EUR
41.052.630 um EUR 9.473.684 auf EUR 50.526.314 gegen Bareinlagen durch Ausgabe
von 9.473.684 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien) erhöht
werden. Die neuen Aktien sind vom 1. Januar 2011 an voll dividendenberechtigt.
Die neuen Aktien werden den Aktionären mit einem Bezugsverhältnis von 13:3 zu
einem Bezugspreis von EUR 21,30 je neuer Aktie im Wege eines mittelbaren
Bezugsrechts angeboten. Die Aktionäre können damit für je 13 bestehende Aktien
der GSW Immobilien AG 3 neue Aktien erwerben. Die Bezugsfrist soll,
vorbehaltlich der Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Veröffentlichung des gebilligten
Prospekts, voraussichtlich am 19. April 2012 beginnen und am 2. Mai 2012
enden. Nicht bezogene Aktien sollen direkt nach Ablauf der Bezugsfrist im
Rahmen einer Privatplatzierung platziert werden.
Die Bezugsrechte (ISIN DE000GSW1129 / WKN GSW112) für die neuen Aktien sollen,
vorbehaltlich der Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, in der Zeit
vom 19. April 2012 bis einschließlich 27. April 2012 im regulierten Markt
(XETRA Frankfurt Specialist) an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt
werden. Alle von der Gesellschaft bereits ausgegebenen Aktien sollen ab dem
19. April 2012 "ex Bezugsrecht" notiert werden. Die neuen Aktien werden
voraussichtlich am 3. Mai 2012 in die bestehende Notierung im Teilbereich des
regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an
der Frankfurter Wertpapierbörse und die bestehende Notierung im regulierten
Markt der Börse Berlin einbezogen.
Die Gesellschaft erwartet aus der Kapitalerhöhung einen Bruttoemissionserlös
von rund EUR 201,8 Mio. Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös
des Angebots von EUR 190,3 Mio. für künftige Zukäufe und zur Optimierung ihrer
strategischen und finanziellen Flexibilität zu verwenden.
Die Gesellschaft hat sich für einen Zeitraum von sechs Monaten, der Vorstand
der Gesellschaft und das Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft Herr Dr.
Jochen Scharpe haben sich für einen Zeitraum von drei Monaten nach
Notierungsaufnahme vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen zur Einhaltung von
Marktschutzvereinbarungen bzw. Veräußerungsbeschränkungen (Lock-Up)
verpflichtet.
Für den Beginn der Bezugsfrist am 19. April 2012 und alle Folgedaten wird
angenommen, dass die Veröffentlichung des Bezugsangebots im elektronischen
Bundesanzeiger am 18. April 2012 erfolgt. Sollte diese Veröffentlichung erst
am 19. April 2012 möglich sein, beginnt die Bezugsfrist am 20. April 2012 und
verschieben sich alle Folgedaten um einen Tag nach hinten.
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum
Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien,
Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen
Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere
dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur nach vorheriger
Registrierung nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in
derzeit gültiger Fassung bzw. ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer
Ausnahmeregelung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich
bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten
Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von
australischen, kanadischen oder japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder
zum Verkauf angeboten werden. Es findet bzw. fand keine Registrierung des
Angebots oder des Verkaufs der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere
gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Australien, Kanada und Japan
statt. In den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt kein öffentliches
Angebot der Wertpapiere.
Diese Bekanntmachung stellt keinen Prospekt dar. Interessierte Anleger sollten
ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten
Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus einem von der
Gesellschaft im Zusammenhang mit dem Angebot dieser Wertpapiere erstellten,
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten
und veröffentlichten Wertpapierprospekt treffen. Der Wertpapierprospekt wird
nach seiner Veröffentlichung bei der GSW Immobilien AG, Charlottenstr. 4,
10969 Berlin oder auf der Webseite der GSW Immobilien AG (www.gsw.de)
kostenfrei erhältlich sein.
Rückfragehinweis:
Sebastian Jacob
Tel.: +49 30 2534 1882
Fax: +49 30 2534 233 1960
E-Mail: ir@gsw.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: GSW Immobilien AG
Charlottenstr. 4
D-10969 Berlin
Telefon: +49 30 68 99 99 0
FAX: +49 30 68 99 99 999
Email: kundenservice@gsw.de
WWW: http://www.gsw.de
Branche: Immobilien
ISIN: DE000GSW1111
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt: Berlin, Regulierter Markt/Prime Standard:
Frankfurt
Sprache: Deutsch