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Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI

Eidg. Starkstrominspektorat ESTI: Jedes sechste elektrotechnische Erzeugnis mit Mängeln

Eidg. Starkstrominspektorat ESTI: Jedes sechste elektrotechnische Erzeugnis mit Mängeln
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Fehraltorf (ots)

17% aller kontrollierten elektrotechnischen Erzeugnisse weisen gemäss Bericht des Eidgenössischen Starkstrominspektorates ESTI zur Marktüberwachung 2011 Mängel auf. Die Erhebung durch das ESTI erfolgte mittels Stichprobenkontrollen in der gesamten Schweiz.

Das ESTI überprüft jährlich rund 1500 Niederspannungserzeugnisse auf die Einhaltung der gesetzlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen. Die Marktkontrolle erfolgt mittels Stichprobenkontrollen bei Grossverteilern und an Messen. Das ESTI überprüft ausserdem die Werbung für elektrotechnische Erzeugnisse und Verkaufsportale im Internet. 209 Kontrollen wurden aufgrund von Meldungen Privater und von Mitbewerbern durchgeführt.

Die Palette der kontrollierten Konsumentenerzeugnisse umfasst Haushaltgeräte, Beleuchtung, Informatik- und Bürogeräte und Apparate und Werkzeuge für Heimwerker. Weiter werden Installationsmaterial, elektrotechnische Komponenten und Systeme für Gewerbe und Industrie überprüft.

Die Inverkehrbringer elektrischer Produkte sind sich oft nicht bewusst, dass sie mit der Abgabe ihrer Erzeugnisse die Anforderungen der Verordnung über Niederspannungserzeugnisse (NEV) zwingend erfüllen und dabei insbesondere die sicherheitstechnischen Nachweise für ihre Produkte erbringen müssen. Stellt ein Mangel eines Erzeugnisses eine Gefahr für den Benutzer dar, erlässt das ESTI ein Verkaufsverbot.

2011 wiesen 17% (2010: 14%) aller kontrollierten Erzeugnisse Mängel auf. Diese umfassten einerseits unvollständige sicherheitstechnische Nachweise und andererseits konkrete sicherheitstechnische Mängel.

In der Folge wurden 52 Verkaufsverbote respektive Verkaufsstopps ausgesprochen. Betroffen waren nicht berührungssichere LED-Röhren, unzulässige Reiseadapter, Stecker/Verlängerungskabel, Geräte der Informatik, Erzeugnisse für Haushalt und Gewerbe und immer häufiger Lasererzeugnisse. Das ESTI hat mit einer Allgemeinverfügung vom 2. Mai 2011 das Inverkehrbringen gefährlicher Laserpointer verboten. Weiter haben in 10 Fällen die Inverkehrbringer selbst ihre Erzeugnisse aufgrund des neuen Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) vom Markt genommen und das ESTI darüber informiert.

Konsumentinnen und Konsumenten sollten beim Kauf elektrotechnischer Erzeugnisse auf seriöse Anbieter mit kompetentem Kundendienst setzen und auf lesbare Bedienungsanleitungen sowie auf dem Erzeugnis angebrachte Prüfzeichen achten. Anerkannte Schweizer Prüfzeichen sind das Sicherheitszeichen des ESTI und das SEV-Konformitätszeichen von Electrosuisse.

Kontakt:

Peter Fluri
Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI
Marktüberwachung
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Tel.: +41/44/956'12'30
E-Mail: mub.bs.info@esti.ch
Internet: www.esti.admin.ch