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Care-Energy Holding GmbH

Vorsicht vor dem Bund der Energieverbraucher e.V.
Care-Energy warnt vor den Aussagen des Bundes der Energieverbraucher in der jüngsten Pressemitteilung

Hamburg (ots)

Wie einer heutigen Pressemitteilung des Vereins Bund der Energieverbraucher zu entnehmen war, warnt dieser vor Care-Energy.

Ein klärender Anruf des Care-Energy CEO Martin Richard Kristek beim Vorsitzenden des Vereins Herrn Dr. Aribert Peters, wurde von diesem mittels "grußlosem Auflegen" honoriert.

Aus Presseerklärung und Verhalten von Herrn Dr. Peters, lässt sich nur der Schluss ableiten, dass es diesem Verein nicht wirklich um das Wohl der Verbraucher geht, sondern hier eindeutig Eigeninteressen verfolgt werden, um durch solche Pressemitteilungen auf Mitgliederfang zu gehen, denn der Homepage folgend, werden nur zahlende Mitglieder beraten, so Martin Richard Kristek CEO.

Denn einige Fragen blieben bislang vom Bund der Energieverbraucher vollkommen unbeantwortet: Wo war denn der Bund der Energieverbraucher, als die Strompreise für den Verbraucher in die Höhe schnellten und wo ist der Bund der Energieverbraucher, wenn sozialschwachen Menschen der Strom abgeschaltet wird. Wo ist der Verein denn, wenn es darum geht, unseren Großeltern und in Pension befindlichen Eltern, welche auf Grund ihrer geringen Rente nicht mehr wissen, wie sie für die Energiekosten aufkommen sollen, zu helfen.

Die jüngste Statistik zeigt klar auf, dass rund 700.000 Pensionäre unterhalb der Armutsgrenze leben müssen. Wahrscheinlich war dieser deshalb nicht da, weil es sich bei sozialschwachen Menschen nicht unbedingt um das Zielpublikum eines beitragsfinanzierten Vereins handelt. "Denn ein Protest alleine reicht eben nicht Menschen zu helfen, sondern dazu bedarf es einer Handlung, welche hilft", so Martin Richard Kristek CEO.

"Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat vor Care-Energy gewarnt, da das vom Verbraucher zu unterzeichnende Auftragsformular möglicherweise weitreichendere Folgen, als für den Verbraucher zunächst ersichtlich birgt", so die Behauptung des Bundes der Energieverbraucher.

Schon an der Formulierung "möglicherweise" wird deutlich, dass der Bund der Energieverbraucher keine Fakten anführen kann. Ganz im Gegenteil, handelt es sich bei den AGB der Care-Energy wohl um die verbraucherfreundlichsten Geschäftsbedingungen - innerhalb von 6 Wochen kündbar und monatlich zahlbar.

"Der Verbraucher bewirke mit seiner Unterschrift nicht nur einen einfachen Wechsel des Stromanbieters, sondern er erteile vielmehr eine umfassende Vollmacht zu Gunsten der Firma Care Energy. Zu diesem Ergebnis kommt eine Expertise im Auftrag des Bundes der Energieverbraucher e.V.", schrieb diese selbsternannte Verbraucherschutzorganisation, denn diese Aussage ist gänzlich falsch und soll scheinbar nur dazu dienen, Verbraucher zu verunsichern.

Fakt ist, dass Care-Energy KEIN Stromlieferant ist, sondern ein Energiedienstleister, welcher sich streng an das Energiedienstleistungs- und Energieeffizienzgesetz bei der täglichen Arbeit hält. Hingewiesen werden muss in diesem Zusammenhang, dass jegliche Marktbehinderung, oder Verhinderung durch dieses Gesetz ausdrücklich untersagt ist, aber dies scheint dem Bund der Energieverbraucher wohl ebenso wenig zu interessieren wie das Wohl der Verbraucher.

Des Weiteren führt der Bund der Energieverbraucher an, dass dies deutlich höhere Risiken für die Kunden von Care-Energy bergen würde, als bei einem üblichen Anbieterwechsel. Angeblich berechtige die Vollmacht Care Energy, den Verbraucher in allen Angelegenheiten, die zur Belieferung seiner Anlage mit Energie notwendig sind, zu vertreten. Dies könne zu Abschlüssen weiterer Verträge im Namen des Kunden führen, ohne dass der Kunde darüber auch nur informiert werden müsse. Dass jedoch genau diese Vollmacht eine branchenübliche Vollmacht ist und eingeschränkt auf die Agenden des Energiebezuges ist, wird klammheimlich verschwiegen. Ohne eine entsprechende Vollmacht würde zum Beispiel ein Lieferantenwechsel nicht vollzogen werden können, aber auch keine Kommunikation zwischen dem Altversorger, oder den Energienetzen möglich sein.

Zur Klarstellung: Der Wechsel in die Energieversorgung von Care-Energy und von Care-Energy zu einem anderen Anbieter erfolgt ausschließlich nach dem gesetzlich vorgeschriebenen GPKE Prozess, genau wie bei jedem anderen Anbieterwechsel auch. Durch fristgerechte Kündigung der Energiedienstleistung beendet der Kunde jedes Vertragsverhältnis mit Care-Energy und darüber hinaus gültige Verträge sind eben nicht vorhanden.

Entsprechend ist die seitens des Bundes der Energieverbraucher getätigte Feststellung, dass der Vertrag mit Care-Energy zwar mit sechs Wochen Frist kündbar ist, jedoch die wirksam im Namen des Verbrauchers von Care-Energy geschlossenen Verträge könnten aber weit längere Kündigungsfristen haben und daher rechtswirksam weiter laufen, eine dreiste Unterstellung einer strafbaren Handlung, zu welcher sich Care-Energy nun gerichtsanhängig zu Wehr setzen wird.

Durch das Zitat von Dr. Aribert Peters, den Vorsitzenden des Bundes der Energieverbraucher e.V.: "Die Verbraucher sollten auf Nummer sicher gehen und keine Risiken eingehen", zeigt sich einmal mehr, dass es dieser Organisation nicht um den Verbraucher geht, welcher bei manchen Versorgern bis zu 30 Cent pro kWh zahlen muss und AGB vorfindet, welche teilweise sogar knebeln und knechten.

Kontakt:

Dkfm. Marc März
marc.maerz@care-energy.de

mk-power Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG
mk-energy Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG
mk-grid Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG
mk-engineering GmbH & Co KG
neutral commodity clearing GmbH & Co.KG
Energy TV24 GmbH & Co.KG

phG: mk-group Holding GmbH

Vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter:
Martin Richard Kristek (Geschäftsführer phG)
martin.kristek@care-energy.de

Kontakt:
Telefon: +49 (0) 40 414 314 858 0
Telefax: +49 (0) 40 414 314 858 9
E-Mail: office@care-energy.de

Post- und Geschäftssitz:
Dessauer Strasse 2-4
20457 Hamburg

Care Energy Shop
Spaldingstrasse 85, 20097 Hamburg
Mo-Fr 09:00 bis 18:00 Uhr

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