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Care-Energy Holding GmbH

Fehlende Rechtssicherheit in Deutschland
Gerichte und Anwälte legen gleiches Gesetz in verschiedenen Verfahren zum gleichen Sachverhalt unterschiedlich aus

Hamburg (ots)

Im Jahr 2009 agierte die mk-group ("Care-Energy") als reiner Contractor und Energiedienstleister für Industrie und Gewerbe. In dieser Funktion war "Care-Energy" Letztverbraucher und galt als produzierendes Gewerbe. In 2010 verabschiedete die Bundesregierung das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G). In diesem Gesetz werden Energieversorger und (Privat-)Kunden zum effizienten Umgang mit Energie angehalten, was sich am Besten durch Contracting umsetzen lässt. Entsprechend begann "Care-Energy" im November 2010 damit Energiedienstleistungen für Private anzubieten. Analog zum Vorgehen bei Industrie und Gewerbe meldete sich "Care-Energy" als Letztverbraucher bei den Netzbetrieben an. In der Folge klagten verschiedene Netzbetriebe gegen diese Anmeldung, es ergingen 5 Urteile gegen "Care-Energy", die die Unternehmen der mk-group ausdrücklich nicht als Letztverbraucher einordnen, sondern den Kunden. Am eindeutigsten formulieren diese Einschätzung von "Care-Energy" als NICHT-LETZTVERBRAUCHER und dem Kunden als LETZBERBRAUCHER das LG Mühlhausen (1 HK O 43/12 vom 19.04.12) und das LG Erfurt (2 HKO 53/ 12 vom 05.04.12).

Diese Urteile wurden von den 3 führenden energierechtlichen Anwaltskanzleien in Deutschland für die Netzbetreiber erstritten. Als Folge dieser Urteile hat "Care-Energy" alle Geschäftsprozesse dahingehend umgestellt, dass der Kunde und nicht die Unternehmen der mk-group Letztverbraucher im Sinne des Gesetzes ist. Inzwischen argumentieren die gleichen 3 Anwaltskanzleien genau gegenteilig, weshalb 3 der 4 großen Übertragungsnetzbetreiber in zivilrechtlichen Verfahren gegen den Energielieferanten im Contracting von "Care-Energy", die mk-energy, auf Zahlung der EEG-Umlage klagen. mk-energy liefert den gekauften Ökostrom an die mk-grid, die im Rahmen des Contractings die Hausnetze bei den Kunden betreibt und dort den Strom als Energiedienstleistung in sog. Nutzenergie wandelt. Im Rahmen einer Güteverhandlung in einem Verfahren eines Übertragungsnetzbetreibers gegen die mk-energy kam dieser Tage die zuständige Richterin am LG Hamburg in einer ersten Einschätzung der Sachlage zu dem Schluss, dass mk-grid, also der Kunde von mk-energy wohl doch Letztverbraucher sei. Diese erste Einschätzung ist unvereinbar mit den vorgenannten, von den gleichen Anwälten erstrittenen Urteilen, dass kein Unternehmen der mk-group als Letztverbraucher anzusehen sei.

Es zeigt sich, dass gerade die auf der Gegenseite arbeitenden Anwaltsgesellschaften einhellig die Gesetze jeweils unterschiedlich auslegen, gerade so, wie es für die jeweilige Mandantschaft vorteilhaft ist. Es ist nicht nachvollziehbar, dass erst auf Aberkennung der Letztverbrauchereigenschaft und dann auf Anerkennung der Letztverbrauchereigenschaft geklagt wird. "Care-Energy" hat auf Basis der von den Anwaltskanzleien erstrittenen Urteile alle internen Geschäftsprozesse umgestellt und seine neue, auf Basis von 5 Urteilen zugewiesene Rolle akzeptiert hinsichtlich Anmeldeverfahren, aber auch bezüglich Steuern, Entgelten und privatwirtschaftlichen Abgaben. "Care-Energy" hat in seiner von den Gerichten zugewiesenen Rolle alle Steuern, Abgaben und Entgelte fristgerecht und vollständig entrichtet. Es ist nicht hinnehmbar, dass neben den juristischen Wendungen bezüglich der Letztverbraucherrolle jetzt öffentlich behauptet wird, "Care-Energy" würde Geld schulden, weil es aus Sicht der Anwälte jetzt eine andere Rolle hätte (Letztverbraucher).

Martin Kristek, geschäftsführer der mk-group Holding GmbH: "Wir werden alle in der Gerichtsverfahren 2011 und 2012 beteiligten Netzbetriebe in Deutschland auffordern, sich in den laufenden Verfahren mit den Übertragungsnetzbetreibern auf unserer Seite zu beteiligen. Diese sog. Streitverkündung wird den einzelnen Netzbetrieben in den kommenden Tagen zugehen. Zugleich werden wir im laufenden Verfahren am LG Hamburg die Anwälte, die die Entscheidungen gegen die Letztverbrauchereigenschaft von "Care-Energy" erwirkt haben und momentan die Gegenseite nicht vertreten, als Zeugen vor Gericht laden." Es werde spannend sein zu beobachten, wie die Anwälte der Gegenseite am LG Hamburg, die ihre Meinung um 180 Grad gedreht haben, dann gegen ihre Kollegen argumentieren, die ihre Argumentation aus den ursprünglichen Verfahren gegen die Letztverbrauchereigenschaft vortragen.

Mit Blick auf die laufende Diskussion um die EEG-Umlage als Begründung für die Verweigerung des Sonderkündigungsrechtes der Verbraucher bei den zurückliegenden Preiserhöhungen der Stromversorger verwies Martin Kristek auf einen weiteren Aspekt: In einem aktuellen Urteil hat das OLG Hamm, festgestellt, dass seitens der Übertragungsnetzbetreiber keine Verpflichtung bestehe, die EEG-Umlage von ihren Kunden zu fordern. Die Übertragungsnetzbetreiber seien also nicht gesetzlich verpflichtet seien, die EEG-Umlage an die Letztverbraucher weiterzugeben, sondern tun dies aus wirtschaftlichem Interesse über privatwirtschaftliche Verträge. Neben der Bedeutung dieses Urteils für das laufende Verfahren zwischen Übertragungsnetzbetreibern und "Care-Energy" verwies Martin Kristek auf einen weiteren Aspekt des Urteils: In den vergangenen Wochen haben zahlreiche Stromversorger den Kunden die Preise erhöht und dies mit der steigenden EEG-Umlage begründet. Wenn einem Kunden ein Stromversorger im Fall einer Preiserhöhung das Sonderkündigungsrecht verweigert habe, weil es sich nach Aussage des Stromversorgers um eine staatliche Abgabe handele, so sei dies unrechtmäßig, denn die Weiterreichung an den Kunden erfolge auf Basis eines Vertrages, nicht des Gesetzes. "Wer einen Vertrag hat und die Preise erhöht, muss akzeptieren, dass seine Kunden ein Sonderkündigungsrecht haben."

Kontakt:

Marc März
Leiter Public Affairs

T.: +49 40 41431485 80
M.: +49 151 42260332
F.: +49 40 41431485 89

Marc.Maerz@Care-Energy.de
www.care-energy.de

Dessauer Straße 2-4
20457 Hamburg
Care-Energy
mk-group Holding GmbH
mk-power - Ihr Energiedienstleister GmbH & Co.KG
mk-energy - Ihr Energieversorger GmbH & Co.KG
mk-grid - Ihr Netzbetrieb GmbH & Co.KG
mk-engineering - GmbH & Co.KG
neutral commoditiy clearing GmbH & Co.KG

Sitz der Gesellschaft: Hamburg
HRB 111099
Geschäftsführer Herr Martin Richard Kristek

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