Sieg für Odile Jacob
Paris (ots/PRNewswire)
Der französische Verleger Odile Jacob hat von zwei Gerichtsurteilen Kenntnis genommen, die heute durch das Gericht der Europäischen Union (EuG) bezüglich seines Einspruchs gegen die Entscheidungen der Europäischen Kommission im Fall Editis gefallen sind.
Odile Jacob begrüsst die Aufhebung der von der Kommission am 30. Juli 2004 gefällten Entscheidung, in der Wendel als Erwerber der von Lagardère weiterveräusserten Zielvermögenswerte zugelassen wurde.
Odile Jacob möchte die Tatsache hervorheben, dass das EuG bereits im Juni 2010 die Entscheidung der Kommission bezüglich des Zugriffs auf die Prozessakte der Kommission aufgehoben hatte.
Zusammen mit seinen Rechtsanwälten Olivier Fréget und Michel Struys von Allen & Overy LLP wird Bernard Gotlieb, der Geschäftsführer von Odile Jacob, damit fortfahren, die Implikationen des EuG-Urteils zu überprüfen.
Odile Jacob möchte sicherstellen, dass alle entsprechenden Rechtsfolgen in Bezug auf die gegenwärtige Situation ausgeschöpft werden and behält sich das Recht vor, von allen sich daraus ergebenden Optionen Gebrauch zu machen.
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CONTACT: Bernard Gotlieb, Editions Odile Jacob,15, Rue Soufflot,
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