Personenfreizügigkeit: Gerechtere Verteilung der Freizügigkeitsrendite
Bern (ots)
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden unterstützt die heutige Aktion der Europakampagne stark+vernetzt. Eine Kündigung der Personenfreizügigkeit und damit ein Wegfall der bilateralen Verträge mit der EU ist nicht im Interesse der Arbeitnehmenden. Was es aber braucht ist ein verbesserter Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen und eine gerechtere Verteilung der Freizügigkeitsrendite.
Travail.Suisse hat sich in den vergangen Jahren immer zur Personenfreizügigkeit und damit zu uneingeschränkter Konkurrenz der inländischen Arbeitskräfte bekannt - was nicht selbstverständlich ist. "Mit der Einführung der Personenfreizügigkeit wurde das politische Versprechen abgegeben, dass mit effektiven flankierenden Massnahmen die Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz geschützt bleiben - diese Versprechen muss eingehalten werden", sagt Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse. Dazu braucht es dauernde Optimierungen und einen kontinuierlichen Ausbau der Instrumente, um mit den Realitäten auf dem Arbeitsmarkt mithalten zu können. Nur rund die Hälfte der Arbeitnehmenden in der Schweiz ist mit verbindlichen Mindestlöhnen geschützt. Es braucht eine Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von GAV's und einen nationalen Lohnrechner zur einheitlichen und verbindlichen Feststellung von Lohndumping. Weiter ist es unbefriedigend, dass lediglich fünf Kantone Normalarbeitsverträge erlassen haben - ein Grossteil der Kantone also ein wichtiges Instrument der FlaM gar nicht anwendet.
Freizügigkeitsrendite für Alle, Stellenmeldepflicht als erster Schritt
Die Freizügigkeitsrendite darf nicht nur als Gewinne und über Steuersenkungen den Unternehmen zugutekommen, sondern muss auch für die Bevölkerung spürbar werden. Zentral bleibt aber die Situation auf dem Arbeitsmarkt, denn "Lohndumping, Verdrängungseffekte oder schlechtere Chancen bei der Stellenbesetzung zerstören das Vertrauen in die Personenfreizügigkeit", so Wüthrich weiter. Mit einer effektiven Stellenmeldepflicht kann hier Gegensteuer gegeben werden. Gelingt es die Chancen von arbeitslosen Personen im Allgemeinen und den im Bewerbungsprozess diskriminierten Gruppen der älteren Arbeitsnehmenden, der WiedereinsteigerInnen und Personen mit ausländischen Namen im Speziellen zu verbessern, ist dies ein wichtiger erster Schritt. Allerdings kann die Stellenmeldepflicht nur wirken, wenn bei den Arbeitgebern ein Kulturwechsel stattfindet. Nur wenn arbeitslosen Personen vorurteilsfrei geprüft und bewertet werden, anstatt vorschnell im Ausland zu rekrutieren, können die Chancen der inländischen Erwerbsbevölkerung tatsächlich verbessert werden.
Für Travail.Suisse ist klar: Nur mit funktionierendem Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen, einer besseren Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt, einer erhöhten Arbeitsmarktpartizipation der Frauen, einem gesicherten Verbleib von älteren Arbeitnehmenden im Arbeitsmarkt und einer für Alle spürbaren Verteilung der Freizügigkeitsrendite wird es gelingen, die Bevölkerung nachhaltig von den Vorteilen der Personenfreizügigkeit zu überzeugen. Dass die Europäische Union die Entsenderichtlinie anpassen will und Löhne und Arbeitsbedingungen ähnlich wie die flankierenden Massnahmen in Zukunft besser schützen will, zeigt, dass auch in Europa diese Erkenntnis angekommen ist.
Kontakt:
Adrian Wüthrich, Präsident Travail.Suisse, Mobile: 079 287 04 93