Steuervorlage 17 : Willkommener Vorschlag der WAK-S - Beitrag der Wirtschaft jedoch nach wie vor ungenügend
Bern (ots)
Travail.Suisse, die unabhängige Dachorganisation der Arbeitnehmenden, begrüsst den Grundsatz, wonach die Steuerausfälle, welche die Steuervorlage 17 (SV 17) nach sich zieht, vollständig zugunsten der AHV kompensiert werden sollen. Das ist eine Verbesserung gegenüber der Vorlage des Bundesrates, allerdings bleibt die Gegenfinanzierung der Wirtschaft unzureichend.
Ja zu einer vollständigen Kompensation zugunsten der AHV
Travail.Suisse begrüsst den Entscheid der Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK-S), die Steuerausfälle, welche aufgrund der Steuervorlage 17 drohen, vollständig über die AHV auszugleichen. Eine solide AHV kommt allen Bewohner/innen dieses Landes zugute. Travail.Suisse fordert u.a. seit längerem, dass die AHV den vollen Betrag aus der schon beschlossenen Erhöhung des Demografie-Mehrwertsteuerprozents erhält. Heute geht ein Teil davon zum Bund. Mit den beschlossenen Massnahmen bleibt mehr Zeit, um breit getragene Massnahmen für eine solide AHV vorzubereiten. Eine Erhöhung des Frauenrentenalters gehört nicht dazu. Klar ist weiterhin, dass es für die Baby-Boomer-Generation eine Zusatzfinanzierung auch über die Mehrwertsteuer braucht. Travail.Suisse fordert deshalb eine reine Finanzierungsvorlage, allenfalls ergänzt mit unbestrittenen Massnahmen zum flexiblen Rentenalter.
Gegenfinanzierung der Wirtschaft weiterhin unzureichend
Die Vorschläge der WAK-S sind jedoch noch nicht ausreichend für die Gegenfinanzierung der zwei Milliarden Franken, die mit der Steuervorlage verloren gehen. Der soziale Ausgleich ist zwar höher als vom Bundesrat vorgesehen, wird aber aufgrund der zusätzlichen Lohnbeiträge der Arbeitnehmenden zugunsten der AHV (Erhöhung des AHV-Beitragssatzes um 0,15 Prozent) ungerechter verteilt. Die SV 17 kommt mit ihren verschiedenen Steuererleichterungen vor allem der Wirtschaft zugute. Deshalb schlägt Travail.Suisse dem Ständerat vor, der Minderheit der Kommission zu folgen und die Dividenden der Aktionäre zu mindestens 70 Prozent (und nicht nur zu 50 Prozent wie von der Mehrheit vorgeschlagen) zu besteuern. Diese Massnahme ist umso notwendiger, als die SV 17 den interkantonalen Steuerwettbewerb mit einer sehr starken Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze anheizt, was zu neuen Sparprogrammen zu Lasten der Bevölkerung führen könnte.
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