Ukraine geht zu Deregulierung der Wirtschaft über
Ukraine (ots/PRNewswire)
Die Deregulierung der Wirtschaftstätigkeit hat sich im Jahr 2012 zu einer Reformpriorität der Ukraine entwickelt. Das Vorhaben betraf im Wesentlichen vier Hauptbereiche: Vereinfachung der Verfahren zur Eröffnung und Schliessung eines Unternehmens, Vereinfachung der Verfahren zur Eintragung von Eigentum, Senkung der Steuerlast und Reformierung des öffentlichen Dienstleistungswesens sowie Lockerung der staatlichen Kontrolle über Unternehmen. Die Ergebnisse und Aussichten der Deregulierung der Wirtschaftstätigkeit thematisierte der ukrainische Präsident Wiktor Janukowytsch im Zuge seiner Jahresansprache vor dem Parlament des Landes http://president.gov.ua/docs/poslannia2013.pdf.
Die Ukraine hat die Anzahl der mit Lizenzen beschränkten Wirtschaftstätigkeiten reduziert, unter http://poslugy.gov.ua eine Beta-Version ihrer einheitlichen Website für staatliche Verwaltungsservices in Betrieb genommen und insgesamt 114 Regionalzentren für Verwaltungsservices eröffnet. Die Untergrenze für autorisiertes Grundkapital und die Pflicht zur Beglaubigung offizieller Geschäftsunterlagen sind ersatzlos gestrichen worden. Mit der Möglichkeit, Gewerbeanmeldungen online durchzuführen, ist der gesamte Prozess schneller und kostengünstiger geworden.
Ein Teil der Erleichterungen für Unternehmen bezieht sich auf das Berichtswesen. So müssen Unternehmen keinen Nachweis mehr erbringen, ein Bankkonto im Land eröffnet zu haben - dies übernehmen fortan die Banken. Mittelgrosse und grosse Betriebe in der Ukraine dürfen ab sofort elektronische Zahlungen und Archivierungen durchführen. Seit 2013 legen Unternehmen jährliche Ertragsberichte vor - zuvor mussten Berichte quartalsweise veröffentlicht werden.
Zudem erweitert die Ukraine die Anwendung der automatischen Umsatzsteuerrückerstattung. Derzeit erfolgt bereits die Hälfte der Rückerstattungen vollautomatisch. Die laufende Steuerreform hat dazu geführt, dass die Umsatzsteuer im Jahr 2013 auf 19 Prozent erhöht worden ist. Im Rahmen der Reform hat die Ukraine Umsatzsteuerermässigungen für Softwarebetriebe eingeführt, den Umsatzsteuersatz für in diesem Bereich aktive Unternehmen auf 5 Prozent beschränkt und auch die Lizenzgebühren für Kohlenwasserstoffproduzenten gesenkt.
Darüber hinaus hat die Ukraine das Insolvenzverfahren vereinfacht, indem sie die Maximaldauer einer Gesellschaftsauflösung beschränkt hat (nicht länger als ein Jahr). Die Insolvenzanmeldung eines Unternehmens wird auf der offiziellen Website des Obersten Wirtschaftsgerichts der Ukraine veröffentlicht.
Das osteuropäische Land beabsichtigt, die Wirtschaft noch umfassender zu deregulieren. Vor diesem Hintergrund sollen elektronische Gewerbeanmeldungen eingeführt und der Verwaltungsaufwand weiter reduziert werden, indem Unternehmen Anträge nicht mehr mehreren Bundesbehörden vorlegen müssen. Darüber hinaus ist die Einführung eines Verfahrens vorgesehen, um ein Unternehmen durch eine einfache Erklärung schliessen zu können.
Die Verbesserungen hinsichtlich der Unternehmensgründung, der Anmeldung von Eigentum und der Zahlung von Steuern in der Ukraine sind Gegenstand des Berichts "Doing Business 2013" der Weltbank.
Kontakt:
Für nähere Informationen setzen Sie sich unter +380443324784
bzw. news@wnu-ukraine.com bitte direkt mit Maria Ivanova,
Projektmanagerin
bei Worldwide News Ukraine, in Verbindung.