Hotel Atlantis: Verhandlungen mit Mietern kurz vor Abschluss
Zürich (ots)
Das bekannte ehemalige Fünfsternehotel «Atlantis» soll vorübergehend vermietet werden. Die Besitzerin sucht seit Mitte 2010 einen Mieter für das Gebäude. Sie will damit eine sinnvolle und rechtmässige Nutzung des Gebäudes ermöglichen, bis die Stadt Zürich die Baubewilligung für einen Umbau erteilt. Die Verhandlungen stehen kurz vor dem Abschluss.
Das ehemalige Luxushotel Atlantis soll möglichst bald umgebaut werden. Auf einer Gesamtfläche von 10'000 Quadratmetern sollen 70 Eigentumswohnungen entstehen. Bis für den Umbau eine Baubewilligung vorliegt, will die Besitzerin «Neue Hotel Atlantis AG» das Gebäude sinnvoll nutzen. Während zwei Jahren stellte sie das Gebäude der Stadt Zürich für die Unterbringung von Asylsuchenden zur Verfügung. Seit Jahresmitte sucht sie nun einen neuen temporären Mieter und führte dafür mit verschiedenen Interessenten intensive Gespräche.
Pierre Buyssens, Geschäftsführer der Neuen Hotel Atlantis AG, ist daran interessiert, eine legale Zwischennutzung ermöglichen zu können, die der Stadt Zürich zugutekommt. Er zeigt sich zufrieden über die Fortschritte der Gespräche: «Die Verhandlungen sind sehr weit fortgeschritten und wir sind zuversichtlich, in den nächsten Tagen einen Mieter präsentieren zu können. Es wäre schade, wenn dieses Gebäude bis zur erteilten Baubewilligung nicht sinnvoll zwischengenutzt würde.» Es sei allerdings nicht einfach gewesen, Interessenten zu finden, da die Neue Hotel Atlantis AG Anforderungen an eine temporäre Mieterin stellt, die grosse Flexibilität erfordern. «Einerseits sind wir darauf angewiesen, dass wir nach Erhalt der Baubewilligung sofort mit dem Umbau beginnen können», sagt Buyssens. «Andererseits müssen wir auch während der Zwischenmiete die Möglichkeit haben, die weiteren Projektschritte vor Ort vorzubereiten. Das heisst, wir werden beispielsweise Bausitzungen abhalten und Musterwohnungen einrichten.»
Momentan wird das Gebäude von Aktivisten besetzt, in der irrtümlichen Annahme, dass dieses leer stehe und kurzfristig nicht von einer rechtmässigen Mieterschaft zwischengenutzt werden soll.
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