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Verband der deutschen Daunen- und Federnindustrie e.V.

Tierquälerei muss bestraft werden - Tierschutzorganisation verweigert Kooperation
Verband der deutschen Daunen- und Federnindustrie (VDFI) startet Mailaktion

Mainz (ots)

In den letzten Tagen prangerten Tageszeitungen und
TV-Sendungen von RTL und ARD tierquälerischen Lebendrupf auf 
ungarischen Geflügelfarmen an. Das verwendete Filmmaterial stammt 
hauptsächlich von der Tierschutzorganisation "Vier Pfoten", die diese
Bilder nach Aussagen eines Fernsehsenders im Sommer dieses Jahres 
gedreht hat. Veröffentlicht wurde es im November, und bis jetzt - so 
der Informationsstand des VDFI - sind die Straftäter und deren Helfer
unbehelligt geblieben.
Sowohl "ARD" als auch "Vier Pfoten" haben bisher auf Bitten des 
Verbandes, das Dokumentationsmaterial den Strafverfolgungsbehörden 
zur Verfügung zu stellen, nach Wissen des VDFI nicht reagiert. Auch 
die Anfrage des VDFI an "Vier Pfoten", ob die betreffende Farm bei 
den Behörden angezeigt wurde, blieb bisher unbeantwortet.
Ohne Beweismaterial können Behörden jedoch kein Strafverfahren 
einleiten, was in der Konsequenz bedeuten könnte, dass weiterhin 
wehrlose Tiere gequält werden. Deshalb startet der Verband der 
deutschen Daunen- und Federnindustrie eine Mailingaktion, um mit 
Hilfe der Endverbraucher "Vier Pfoten" und die berichtenden Medien 
zur Weiterleitung ihres Beweismaterials an die Behörden zu bewegen. 
Einen entsprechenden Vordruck stellt der Verband auf seiner Homepage 
unter: http://www.vdfi.de/aktion zur Verfügung.
Der VDFI steht für 30 überwiegend als Familienbetriebe geführte 
Unternehmen, die sich auf die Aufarbeitung von Federn und Daunen 
spezialisiert haben. Rund 98% der anfallenden Menge an Federn und 
Daunen sind lediglich Nebenprodukte der Geflügelfleischproduktion und
stammen aus Schlachtungen. Etwa 2% der Ware, die weltweit anfällt, 
stammt von lebenden Tieren. Nach aktueller Rechtslage der EU darf nur
dann Material von lebenden Tieren verwendet werden, wenn es 
vorsichtig während der Mauser - dem natürlichen Wechsel des 
Federkleids -abgenommen wurde. Das bedeutet, dass es sich 
ausschließlich um bereits ausgereifte Federn und Daunen handeln muss.
Die Entnahme von Federn und Daunen außerhalb der Mauser oder in einer
Art und Weise, die den Tieren Schaden zufügt oder sie sogar verletzt,
ist tierquälerisch und verboten.
Bettwarenproduzenten, die sich seit Jahrzehnten zum Verbraucher- 
und Tierschutz bekennen, haben sich zu einer Dokumentation ihrer 
Warenlieferungen verpflichtet. Das in 2010 im Europäischen Verband 
der Bettfedern- und Bettwarenindustrie e. V. (EDFA) europaweit 
verabschiedete Traceability-System tritt 2011 in Kraft. Es ermöglicht
den Herkunftsnachweis der verwendeten Ware und dokumentiert, dass 
diese nicht tierquälerisch gewonnen wurden. Es wird den Firmen auch 
ermöglichen, Risiken beim Wareneinkauf zu minimieren und somit 
entscheidend helfen, die Verwendung von Lebendrupfware 
auszuschließen. Am Vorabend der Ausstrahlung des ARD-Beitrags bei 
Report Mainz am 22.11.2010 hat der Verband der deutschen Daunen- und 
Federnindustrie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Mainz gegen 
Unbekannt wegen Tierquälerei erstattet. RTL hat am Folgetag seine 
grundsätzliche Bereitschaft erklärt, ermittelnden Behörden das 
Dokumentationsmaterial zur Verfügung zu stellen.

Pressekontakt:

Presserechtlich verantwortlich für den Inhalt:
Verband der Deutschen Daunen- und Federnindustrie e.V.,
Thomas-Mann-Str. 9a, 55122 Mainz,
vertreten d. d. Dipl. Volkswirtin Dr. Juliane Hedderich