EANS-Adhoc: cash.life plant Schadenersatzklage gegen ehemaligen Vorstand
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14.09.2012
Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung des
nicht unerheblichen Kostenrisikos entschieden, gegen ein ehemaliges
Vorstandsmitglied der Gesellschaft Klage auf Schadenersatz zu erheben. Die Klage
soll in den nächsten Wochen eingereicht werden. Mit der Klage macht cash.life
mehrere Ansprüche auf Schadenersatz wegen verschiedener
Sorgfaltspflichtverletzungen aus §93 Abs.2 S.1 AktG geltend.
Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass die Sorgfaltspflichtverletzungen des
Vorstands u.a. zur
- vorzeitigen Aufhebung und
- vorzeitigen Kündigung von Vertragsbeziehungen durch Kunden in den Jahren 2008
und 2009 geführt haben.
Der Schaden für die Gesellschaft besteht im entgangenen (zukünftigen) Gewinn aus
den Vertragsbeziehungen. Er beläuft sich in der Summe auf rund 35 Mio. Euro und
wird im überwiegenden Teil im Rahmen der Deckung der D&O-Versicherung geltend
gemacht.
Rückfragehinweis:
Herr Dr. Joachim Rumpf
Tel.: +49 (0) 89 286 953 236
E-Mail: Joachim.Rumpf@cashlife.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: cash.life AG
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D-82049 Pullach
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