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cash.life AG

EANS-Adhoc: cash.life plant Schadenersatzklage gegen ehemaligen Vorstand

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  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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14.09.2012

Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Aufsichtsrat unter Berücksichtigung des
nicht unerheblichen Kostenrisikos entschieden, gegen ein ehemaliges
Vorstandsmitglied der Gesellschaft Klage auf Schadenersatz zu erheben. Die Klage
soll in den nächsten Wochen eingereicht werden. Mit der Klage macht cash.life
mehrere Ansprüche auf Schadenersatz wegen verschiedener
Sorgfaltspflichtverletzungen aus §93 Abs.2 S.1 AktG geltend.
Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass die Sorgfaltspflichtverletzungen des
Vorstands u.a. zur 
- vorzeitigen Aufhebung und 
- vorzeitigen Kündigung von Vertragsbeziehungen durch Kunden in den Jahren 2008
und 2009 geführt haben. 
Der Schaden für die Gesellschaft besteht im entgangenen (zukünftigen) Gewinn aus
den Vertragsbeziehungen. Er beläuft sich in der Summe auf rund 35 Mio. Euro und
wird im überwiegenden Teil im Rahmen der Deckung der D&O-Versicherung geltend
gemacht.


Rückfragehinweis:
Herr Dr. Joachim Rumpf
Tel.: +49 (0) 89 286 953 236
E-Mail:  Joachim.Rumpf@cashlife.de

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    cash.life AG
             Zugspitzstraße  5
             D-82049 Pullach
Telefon:     +49 (0) 89 286 953 213
FAX:         +49 (0) 89 286 953 219
Email:        ir@cashlife.de
WWW:         http://www.cashlife.de
Branche:     Finanzdienstleistungen
ISIN:        DE0005009104
Indizes:     CDAX
Börsen:      Freiverkehr: München, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart, Regulierter
             Markt: Hannover, Berlin, Regulierter Markt/General Standard:
             Frankfurt 
Sprache:    Deutsch

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