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Highlight Event and Entertainment AG

EQS-Adhoc: Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der HV der Constantin Medien eingereicht - Nichtigkeitsklage gegen Berufung Dieter Hahns als AR-Mitglied


EQS Group-Ad-hoc: Highlight Event and Entertainment AG / Schlagwort(e):
Sonstiges
Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der HV der Constantin Medien eingereicht -
Nichtigkeitsklage gegen Berufung Dieter Hahns als AR-Mitglied

13.12.2016 / 07:07 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
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Die Highlight Event and Entertainment AG hat beim Landgericht München I
Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen eingereicht. DieAnfechtungsklagerichtet sich
gegen die meisten Beschlüsse der Hauptversammlung der Constantin Medien AG vom
9. und 10. November 2016 - insbesondere gegen die Veräußerung der Constantin
Film AG und die Wahlen zum Aufsichtsrat. Grund für die Klage ist der
widerrechtliche Ausschluss der Stimmrechte von bedeutenden Aktionären durch den
Versammlungsleiter Franz Enderle von der Münchener Kanzlei Bub Gauweiler.
DieNichtigkeitsklagerichtet sich gegen die Bestellung Dieter Hahns zum Mitglied
des Aufsichtsrats der Constantin Medien AG.

Bernhard Burgener, Präsident des Verwaltungsrates der Highlight Event and
Entertainment AG: "Die Hauptversammlung vom 9. und 10. November war eine Farce.
Der Versammlungsleiter Enderle hat mit dem Stimmrechtsausschluss zum zweiten Mal
hintereinander Aktionärsrechte auf massive und in Deutschland bis dato
unbekannte Weise beschnitten. Die Hauptversammlungsbeschlüsse sind daher
rechtswidrig. Wir gehen gerichtlich gegen den ungesetzlichen Ausschluss unserer
Stimmrechte vor. Wir wollen damit auch sicherstellen, dass sich eine solche
Enteignung in Deutschland weder bei dieser noch bei anderen Aktiengesellschaften
wiederholen kann."

Der Versammlungsleiter Enderle hatte bei der Hauptversammlung am 9. und 10.
November 2016 von die Highlight Event and Entertainment AG sowie die Mitglieder
des Aktionärspools von der Teilnahme an der Abstimmung ausgeschlossen. Als
Begründung für den Ausschluss hatte die Versammlungsleitung "offenkundig falsche
Stimmrechtsanmeldungen" aus dem Juni 2016 angeführt, ohne dies weiter zu
erläutern. Die Highlight Event and Entertainment AG und die Mitglieder des
Aktionärspools haben jedoch im Juni 2016 sämtliche Stimmrechtsmitteilungen
ordnungsgemäß und vollständig abgegeben. Die Constantin Medien AG hatte
innerhalb dieser fünf Monate von den Stimmrechtsanmeldungen bis zur
Hauptversammlung im November keine Beanstandungen vorgenommen.

Bei der Hauptversammlung ging es um elementare strategische Weichenstellungen
für die Constantin Medien AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen. Im Zentrum
stand der Vorschlag der Veräußerung der Constantin Film AG und damit die
Aufspaltung der Constantin Medien AG in die Bereiche Film und Sport. Gegen
diesen Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats der Constantin Medien AG hatte
sich im Vorfeld und während der Versammlung ein Großteil der Aktionäre
öffentlich ausgesprochen. Mit dem Ausschluss wurde eine Mehrheit gegen den
Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats verhindert.

Dies ist umso gravierender, als der Versammlungsleiter Enderle bereits zum
zweiten Mal nacheinander auf einer Hauptversammlung der Constantin Medien AG
Aktionäre, die einen substantiellen Teil der Aktien der Gesellschaft vertreten,
von der Teilnahme an der Abstimmung ausgeschlossen hat. Schon bei der
Hauptversammlung vom 06. Juli 2016 hatte er rund 36 Prozent des vertretenen
Kapitals ausgeschlossen. Damals wurde die Hauptversammlung zu später Stunde
abgebrochen.

Bernhard Burgener: "Ich bin sicher, dass Vorstand und Aufsichtsrat der
Constantin Medien AG ohne den zweimaligen, widerrechtlichen Ausschluss der
Stimmrechte keine Mehrheit für ihre Aufspaltungspläne bekommen hätten. Ein
Verkauf des Filmgeschäfts gegen den Willen der Mehrheit der Aktionäre setzt das
Unternehmen signifikanten Risiken aus und gefährdet die Zukunft der Constantin
Medien AG sowie der mit ihr verbundenen Unternehmen."

Die Highlight Event and Entertainment AG hat ebenfalls in München eine
Nichtigkeitsklage gegen die Bestellung von Dieter Hahn zum Mitglied des
Aufsichtsrats der Constantin Medien AG eingereicht. Herr Hahn ist nach den
einschlägigen Bestimmungen des Aktienrechts kein Aufsichtsratsmitglied, weil er
zum Zeitpunkt der Wahl zeichnungsberechtigtes Mitglied des Verwaltungsrats der
Highlight Communications war. Diese beiden Funktionen kann er nach deutschem
Recht nicht gleichzeitig ausführen. Es geht jetzt darum, den Aufsichtsrat wieder
vollständig und satzungsgemäß zu besetzen.

Kontakt:
Highlight Event and Entertainment AG
Investor Relations
Netzibodenstrasse 23b
4133 Pratteln

Tel.: +41 41 226 05 97
Fax: +41 41 226 05 98
 
info@hlee.ch
http://www.hlee.ch

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Ende der Ad-hoc-Mitteilung------------------------------------------------------

Sprache:       Deutsch

Unternehmen:   Highlight Event and Entertainment AG

               Netzibodenstrasse 23b

               4133 Pratteln

               Schweiz

Telefon:       +41 41 226 05 97

Fax:           +41 41 226 05 98

E-Mail:         info@hlee.ch

Internet:   www.hlee.ch

ISIN:          CH0003583256

Valorennummer: 896040

Börsen:        SIX Swiss Exchange



 

Ende der Mitteilung EQS Group News-Service

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529053  13.12.2016 CET/CEST

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