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Highlight Event and Entertainment AG

EQS-Adhoc: Highlight Event and Entertainment AG beteiligt sich an der Highlight Communications AG


EQS Group-Ad-hoc: Highlight Event and Entertainment AG / Schlagwort(e):
Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
Highlight Event and Entertainment AG beteiligt sich an der Highlight
Communications AG

12.06.2017 / 07:16 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
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Ad-hoc-Medienmitteilung
 

Der Verwaltungsrat der Highlight Event and Entertainment AG hat beschlossen,
sich mit rund 25.0% an der Highlight Communications AG, einer an der Frankfurter
Börse kotierten Schweizer Gesellschaft, zu beteiligen. Die Highlight
Communications AG hat dazu unter Verwendung des genehmigten Kapitals der
Gesellschaft 15.75 Mio. Aktien ausgegeben. Der Bezugspreis wurde auf EUR 5.20
pro Aktie festgelegt. Das Aktienpaket ist entsprechend mit rund EUR 81.9 Mio.
bewertet. Die Aktien wurden von einer Schweizer Bank fest übernommen und werden
vollumfänglich bei der Highlight Event and Entertainment AG platziert. Die
Aktien werden mit der noch nicht erfolgten Eintragung in das Handelsregister im
Aussenverhältnis geschaffen, sie sind aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt voll
stimmberechtigt. Die Transaktion dient der Vorbereitung eines Übernahmeangebots
an die Aktionäre der Constantin Medien AG, die nach der Erhöhung des Kapitals
der Highlight Communications AG noch (unter Hinzurechnung der als Sicherheit an
eine Drittpartei begebenen Aktien) eine Beteiligung von rund 45.40% an der
Highlight Communications AG hält.

Mit der Kapitalerhöhung der Highlight Communications AG ("HLC") und der
Platzierung der 15.75 Mio. neuen Aktien bei der Highlight Event and
Entertainment AG ("HLEE") soll die festgefahrene Situation um die Lancierung
eines Übernahmeangebots der HLEE an die Aktionäre der Constantin Medien AG
("CMAG") deblockiert werden.

Mit dem möglichen öffentlichen Übernahmeangebot an die Aktionäre der CMAG sollen
die Stimmenmehrheit und langfristig sämtliche Aktien der CMAG erworben werden
(nachfolgend "Transaktion"). Die HLEE wird auf die genannte Transaktion unter
gewissen derzeit nicht gegebenen Voraussetzungen, wie namentlich einer
gesicherten Finanzierung, hinarbeiten. Eine endgültige Entscheidung durch den
Verwaltungsrat der HLEE ist daher diesbezüglich noch nicht getroffen worden.
Gegebenenfalls wird die Transaktion durch die HLC unter Beteiligung der HLEE
durchgeführt werden.

Die Transaktion ist erforderlich, um die bekannte, für die HLEE und ihre
Aktionäre schädliche Situation zu beenden. Diese besteht unter anderem darin,
dass die CMAG unter dem (nach Ansicht des Verwaltungsrats nichtig gewählten)
Aufsichtsratsvorsitzenden Dieter Hahn und dem Vorstandsvorsitzenden Fred Kogel
die Stimmrechte der HLEE mehrfach rechtswidrig ausgeschlossen hat. Die Organe
der Zielgesellschaft haben nach Auffassung des Verwaltungsrats der Gesellschaft,
wiederholt massiv gegen geltende Gesetze verstossen und es ist zu befürchten,
dass dieses Verhalten sich auch in Zukunft fortsetzt. Der Rechtsweg gegen diese
Verstösse wurde beschritten, wird aber ohne die Transaktion noch länger
andauern. Aus diesem Grund hält es der Verwaltungsrat im Interesse der
Gesellschaft für zwingend geboten, auf ein Übernahmeangebot an die Aktionäre der
CMAG hinzuarbeiten, um auf diesem Weg nicht nur die Respektierung ihrer
Aktionärsrechte durchzusetzen, sondern um darüber hinaus die Voraussetzung für
eine Optimierung der Konzern- und Führungsstruktur zu schaffen, damit Synergien
wahrgenommen werden können.

Die HLEE muss sich nun an der HLC beteiligen, um die Transaktion zu
deblockieren, weil der Aufsichtsratsvorsitzende der CMAG über eine von ihm
kontrollierte Gesellschaft die Kapitalerhöhung der HLEE, die von der
Generalversammlung am 2. Mai 2017 mit 99.98% der Stimmen (bei einer Präsenz von
83.88%) rechtmässig beschlossen wurde, in rechtsmissbräuchlicher Weise
torpediert. So hat Dieter Hahn mit einer kurz vor Generalversammlung erworbenen
Splitterbeteiligung von gerade einmal 100 Aktien gegen die Gesellschaft eine
Registersperre erwirkt. Hierdurch sind der Gesellschaft massive Schäden
entstanden. Die Geltendmachung dieser Schäden ist derzeit in Vorbereitung.

Um die nun durchgeführte Kapitalerhöhung der HLC zu verhindern, hatte die CMAG
bei der HLC ebenfalls eine Registersperre erhoben, die aber vom zuständigen
Zivilkreisgericht Basel-Landschaft unmissverständlich abgewiesen wurde. Die CMAG
kann dieses Urteil weiterziehen.

Die Ausgabe der neu geschaffenen Aktien der HLC im Aussenverhältnis kann sich
dadurch noch verzögern; gemäss Art. 694 OR sind die Aktien mit der Einzahlung
des Ausgabebetrages und dem inzwischen erfolgten Feststellungsbeschluss des
Verwaltungsrats aber bereits voll stimmberechtigt.

Kontakt:
Highlight Event and Entertainment AG
Investor Relations
Netzibodenstrasse 23b
4133 Pratteln
Tel.: +41 41 226 05 97
Fax: +41 41 226 05 98
 
info@hlee.ch
http://www.hlee.ch
 

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Ende der Ad-hoc-Mitteilung------------------------------------------------------

Sprache:       Deutsch

Unternehmen:   Highlight Event and Entertainment AG

               Netzibodenstrasse 23b

               4133 Pratteln

               Schweiz

Telefon:       +41 41 226 05 97

Fax:           +41 41 226 05 98

E-Mail:         info@hlee.ch

Internet:   www.hlee.ch

ISIN:          CH0003583256

Valorennummer: 896040

Börsen:        SIX Swiss Exchange



 

Ende der Mitteilung EQS Group News-Service

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582083  12.06.2017 CET/CEST

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