Highlight Event and Entertainment AG
EQS-Adhoc: Fristerstreckung betreffend Publikation des Geschäftsberichts 2017 bewilligt
EQS Group-Ad-hoc: Highlight Event and Entertainment AG / Schlagwort(e): Sonstiges Fristerstreckung betreffend Publikation des Geschäftsberichts 2017 bewilligt 24.04.2018 / 18:00 CET/CEST Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Die SIX Exchange Regulation hat ein Gesuch der Highlight Event and Entertainment AG (HLEE) zur Erstreckung der Frist zur Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts 2017 bewilligt. Die Publikation hat bis spätestens am 31. Mai 2017 zu erfolgen. Die Fristerstreckung wurde erforderlich, weil HLEE die Highlight Communications AG (HLC) im Geschäftsbericht 2017 erstmalig vollkonsolidieren wird. Dafür ist die Abstimmung mit den Geschäftszahlen der HLC notwendig. Nach Abschluss der Prüfungsarbeiten für die HLC für das Geschäftsjahr 2017, deren Geschäftsbericht am 28.03.2018 publiziert wurde, sind die Prüfungsarbeiten bei der HLEE zur Konsolidierung der HLC nun im Gang. Der Verwaltungsrat geht derzeit davon aus, dass um Ende April/Anfang Mai 2018 die wesentlichen Prüfungsarbeiten abgeschlossen werden können, so dass der Geschäftsbericht innert der verlängerten Frist erstellt und publiziert werden kann. Der Entscheid der SIX Exchange Regulation enthält folgendes Dispositiv: "l. Die Verschiebung der Publikation des Geschäftsberichts 2017 sowie die Einreichung des Berichts bei SIX Exchange Regulation bis spätestens 31. Mai 2018 wird unter folgendem Vorbehalt und unter folgenden Bedingungen bewilligt: a. Highlight Event and Entertainment AG hat betreffend den vorliegenden Entscheid bis spätestens Donnerstag, 26. April 2018, vor 7.30 Uhr, eine Medienmitteilung gemäss den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) zu veröffentlichen. Die Medienmitteilung hat den vollständigen Wortlaut von Ziff. I des vorliegenden Entscheides an prominenter Stelle zu enthalten. Weiter sind in der Ad hoc-Mitteilung die Gründe für die Verschiebung der Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts 2017 zu nennen. b. Der Entwurf der Ad hoc-Mitteilung gemäss Ziff. l.a. dieses Entscheids ist SIX Exchange Regulation bis spätestens am Mittwoch, 25. April 2018, 16.00 Uhr, per E-Mail zwecks Genehmigung zuzustellen. c. SIX Exchange Regulation behält sich vor, allenfalls den Handel mit Effekten der Highlight Event and Entertainment AG vorübergehend einzustellen, wenn diese ihren Geschäftsbericht 2017 nicht bis spätestens 31. Mai 2018, 23:59 Uhr nach den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) veröffentlicht und bei SIX Exchange Regulation einreicht. -------------------------------------------------------------------------------- Ende der Ad-hoc-Mitteilung------------------------------------------------------ Sprache: Deutsch Unternehmen: Highlight Event and Entertainment AG Netzibodenstrasse 23b 4133 Pratteln Schweiz Telefon: +41 41 226 05 97 Fax: +41 41 226 05 98 E-Mail: info@hlee.ch Internet: www.hlee.ch ISIN: CH0003583256 Valorennummer: 896040 Börsen: SIX Swiss Exchange Ende der Mitteilung EQS Group News-Service -------------------------------------------------------------------------------- 678393 24.04.2018 CET/CEST