EANS-News: S IMMO AG /Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der S
IMMO AG zum Rückerwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs. 1 Z 8 AktG
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen
Wien (euro adhoc) - Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der S IMMO
AG zum Rückerwerb
eigener Aktien gem. § 65 Abs. 1 Z 8 AktG
Die 23. ordentliche Hauptversammlung der S IMMO AG (FN 58358x) vom 01. 06. 2012
hat folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG iVm § 2
der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht wird:
1. Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten
ab dem Datum der Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eigene Aktien im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals auch
wiederholt sowohl über die Börse als auch außerbörslich auch unter
Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts der Aktionäre zu erwerben.
Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen
und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden.
2. Der Gegenwert je Stückaktie darf jeweils einen Betrag von 1,-- Euro nicht
unterschreiten. Der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert je
Stückaktie darf nicht mehr als 15 % über dem durchschnittlichen Börsekurs
der dem jeweiligen Rückkauf vorausgehenden drei Börsetage an der Wiener
Börse liegen.
3. Sowohl dieser Beschluss als auch darauf beruhende Rückkaufprogramme und
allfällige Wiederverkaufsprogramme sowie deren jeweilige Dauer sind zu
veröffentlichen.
4. Der Vorstand wird ermächtigt, ohne weitere Befassung der
Hauptversammlung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien
einzuziehen, und der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung,
die sich durch die Einziehung der Aktien ergeben, zu beschließen.
5. Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien
auch auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu veräußern oder zu verwenden
und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen
(Ausschluss des Bezugsrechts). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise
oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer
Zwecke ausgeübt werden.
Der gegenständliche Beschluss wurde auch auf der Website des Unternehmens,
www.simmoag.at, veröffentlicht.
Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Andreas J. Feuerstein
Phone: +43(0)50100-27556
Fax: +43(0)05100-927556
E-mail: andreas.feuerstein@simmoag.atwww.simmoag.at
Corporate Communications:
Bosko Skoko
Phone: +43(0)50100-27522
Fax: +43(0)05100-927522
E-mail: bosko.skoko@simmoag.atwww.simmoag.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: S IMMO AG
Friedrichstraße 10
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Email: office@simmoag.at
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Branche: Immobilien
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Börsen: Amtlicher Handel: Wien
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