EANS-Adhoc: S IMMO AG beschließt Einzug eigener Aktien und weiteren
Aktienrückkauf
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Aktienrückkauf/Zusätzlich: Einzug eigener Aktien
18.12.2013
S IMMO AG beschließt Einzug eigener Aktien und weiteren Aktienrückkauf
Der Vorstand der S IMMO AG (Bloomberg: SPI:AV, Reuters: SIAG.VI; ISIN:
AT0000652250) hat - ermächtigt durch den Aufsichtsrat - heute beschlossen, die
1.201.539 Stück der im Rahmen der bisherigen Aktienrückkaufprogramme erworbenen
eigenen Aktien mit Wirksamkeit zum 19.12.2013 einzuziehen.
Ebenso hat der Vorstand - ermächtigt durch den Aufsichtsrat - beschlossen, von
der mit Beschluss der 23. ordentlichen Hauptversammlung vom 01.06.2012
erteilten Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch zu machen und im
Rahmen eines weiteren Aktienrückkaufprogramms bis zu weitere 3 % des
Grundkapitals, also maximal 2.043.661 Stückaktien, zurückzukaufen.
Mit dem erwähnten Hauptversammlungsbeschluss wurde der Vorstand ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG innerhalb eines
Zeitraums von 30 Monaten ab dem Datum der Hauptversammlung bis zu 10 % des
Grundkapitals der S IMMO AG zu erwerben. Die Veröffentlichung dieses
Beschlusses erfolgte am 05.06.2012 gemäß § 82 Abs 8 und 9 BörseG auf der
Website der S IMMO AG und im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 08.06.2012.
Die Gesellschaft beabsichtigt nun, Aktien bis zu weiteren 3 % des
Grundkapitals, also max. 2.043.661 Stückaktien, zurückzukaufen. Der Rückkauf
erfolgt zu jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck. Das
Rückkaufprogramm beginnt nach Maßgabe der Marktbedingungen am 27.12.2013 und
endet spätestens am 30.11.2014.
Der Rückkauf bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stückaktien
(Stammaktien) der S IMMO AG (ISIN: AT0000652250) und darf sowohl über die
Wiener Börse als auch außerbörslich erfolgen, wobei dabei auch das quotenmäßige
Veräußerungsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Dabei darf der
Gegenwert je Stückaktie jeweils einen Betrag von EUR 1,00 nicht unterschreiten,
und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert je Stückaktie darf nicht
mehr als 15 % über dem durchschnittlichen Börsenkurs der dem jeweiligen Rückkauf
vorausgehenden drei Börsentage an der Wiener Börse liegen.
Diese Veröffentlichung dient zugleich als Veröffentlichung gemäß §§ 4 und 5 der
Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/112 - VeröffentlichungsV). Die
Veröffentlichung von etwaigen Änderungen der Rückkaufprogramme gemäß § 6
VeröffentlichungsV sowie der im Rahmen der Rückkaufprogramme durchgeführten
Transaktionen gemäß § 7 VeröffentlichungsV erfolgen auf der Website der
S IMMO AG unter www.simmoag.at/investor-relations/aktienrueckkauf.
Diese Veröffentlichung stellt kein öffentliches Angebot zum Erwerb von S IMMO
Aktien dar und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft, Angebote zum
Rückkauf von S IMMO Aktien anzunehmen.
Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Sylwia Milke
phone: +43(0)50100-27402
fax: +43(0)05100-927402
mailto:sylwia.milke@simmoag.at
www.simmoag.at
Corporate Communications:
Bosko Skoko
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fax: +43(0)05100-927522
mailto:bosko.skoko@simmoag.at
www.simmoag.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: S IMMO AG
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A-1010 Wien
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WWW: www.simmoag.at
Branche: Immobilien
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Sprache: Deutsch