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Ein Gerichtsurteil im Interesse Berlins - Leitartikel

Berlin (ots)

Ein eindeutiges Urteil: Am künftigen Berliner Großflughafen BER in Schönefeld wird es kein komplettes Nachtflugverbot geben. Nur in der Zeit von 24 Uhr bis 5 Uhr sind Starts und Landungen von Flugzeugen untersagt. In den sogenannten Randzeiten von 22 Uhr bis Mitternacht sowie von 5 bis 6 Uhr sind durchschnittlich 77 Starts und Landungen zulässig, maximal erlaubt werden 103 Flugbewegungen. So entschied es am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz. Und das ist eine gute Entscheidung für Berlin und für Brandenburg. Sicherlich, die Menschen, die in der Nähe des Flughafens leben, werden unter dem Lärm der startenden und landenden Maschinen leiden. Sie tun es schon heute, denn derzeit darf der Flughafen Schönefeld die ganze Nacht, also durchgängig angeflogen werden. Ein Flugzeug, das verspätet nach Berlin kommt und zurzeit in Tegel nachts nicht mehr landen darf, wird nach Schönefeld umgeleitet - auch noch um 1 oder 2 Uhr morgens. Das wird künftig anders, nach Mitternacht wird kein Flugzeug - mit Ausnahme von Notfällen wie Rettungsflugzeugen - in Berlin mehr landen. Dann müssen diese Maschinen beispielsweise nach Leipzig oder Rostock ausweichen. Auch das sollten die Menschen in den Umlandgemeinden am BER, die sich jetzt über das Gerichtsurteil ärgern und den Fluglärm beklagen, nicht vergessen. Für die Regierungen von Berlin und Brandenburg, für die Flughafengesellschaft insgesamt, an der ja auch der Bund beteiligt ist, ist das Urteil ein Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planern bescheinigt, dass sie die Lärmschutzinteressen der Anwohner ausreichend berücksichtigt haben. Und das Gericht hat dem neuen Hauptstadt-Airport damit die Chance gegeben, im Geschäft um Flugverbindungen neben Frankfurt am Main und München wettbewerbsfähig zu sein. Denn für die wirtschaftliche Entwicklung und den Erfolg des Großflughafens ist es wichtig, dass am BER die Randzeiten ausgenutzt werden können, dass der Airport zu einem internationalen Drehkreuz entwickelt werden kann - was angesichts der Konkurrenz schon schwierig genug wird. Berlin und Brandenburg hoffen, dass mit dem Flughafen in der Region rund 40.000 neue Arbeitsplätze entstehen werden, was angesichts der hohen Erwerbslosigkeit in den beiden Ländern sehr wünschenswert wäre. Nach Aussagen des Flughafenverbandes ADV bringen eine Million zusätzliche Flugpassagiere bis zu tausend neue Arbeitsplätze. Nicht nur die beiden Landesregierungen, sondern vor allem wir Bürger haben also zu Recht Interesse an einem prosperierenden Airport. Mit dem Gerichtsurteil besteht nun Rechts- und Planungssicherheit. Jetzt ist wichtig, dass für möglichst viele Menschen möglichst viel Lärmschutz in ihren Häusern und Wohnungen ermöglicht wird. Außerdem muss noch bei den Flugrouten, unter denen auch die Berliner und Brandenburger, die nicht direkt am Airport wohnen, leiden werden, die für die Menschen beste Lösung gefunden werden. Ziel muss es sein, die Lärmbelastung so gering wie möglich zu halten. Ganz ohne wird es nicht gehen - nicht nach der grundsätzlichen Entscheidung, den Hauptstadt-Airport BER nahe an der Stadt zu bauen.

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Telefon: 030/2591-73650
bmcvd@axelspringer.de

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