BERLINER MORGENPOST: Nur scheinbar ein kluges Urteil
Leitartikel von Sven Felix Kellerhoff
Berlin (ots)
Es sollte wohl ein salomonisches Urteil sein, das für Ausgleich sorgt und damit Rechtsfrieden stiftet. Bekanntlich aber hat dieses Ansinnen schon in der Bibel nicht so recht funktioniert, und ebenso ist es beim Schuldspruch gegen die Ex-Terroristin Verena Becker. Zu vier Jahren Haft hat das Stuttgarter Oberlandesgericht das frühere Mitglied der Terrorgruppen Bewegung 2. Juni und RAF am Freitag verurteilt, weil sie die Entscheidung für den Anschlag "im Beisein der späteren Täter mitbestimmt und die Täter dadurch in ihrem Tatentschluss bestärkt", so die Begründung des Richters. Jedoch fußt dieser Teil des Schuldspruchs nach der öffentlichen Beweisaufnahme einzig und allein auf der Aussage des Ex-Terroristen Peter-Jürgen Boocks. Er ist aber ein notorischer Märchenerzähler, der stets verklausuliert und immer nur einen Bruchteil dessen von sich gibt, was er - möglicherweise - wirklich weiß. Es ist kaum anzunehmen, dass diese Begründung in der nächsten Instanz die Richter am Bundesgerichtshof überzeugen wird. Neben diesem harten, aber fragwürdig begründeten Teil des Urteils stellte das Stuttgarter Oberlandesgericht eine merkwürdig milde Haftdauer: 30 der 48 Monate Haft sollen als bereits verbüßt gelten. Ob die Reststrafe von anderthalb Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird oder nicht, wollten die Richter am Freitag nicht entscheiden. Stattdessen verschoben sie die Aufgabe, darüber zu entscheiden, in die Zukunft - wenn das Urteil Rechtskraft erlangt hat. So bleibt die entscheidende Frage offen: Muss Verena Becker wegen des Buback-Anschlags erneut hinter Gitter? Es blieb am Freitag unklar, ob Kalkül dahintersteckt. Man kann sich des Eindrucks aber kaum erwehren, hier solle die Öffentlichkeit mit einem harten Urteil befriedigt werden, während gleichzeitig der Angeklagten signalisiert wird, wenn sie nicht in Revision gehe, würde dann durch Bewährung faktisch belohnt. Im Rechtsstaat ist Haft die schärfste mögliche Sanktion, und gerade deshalb gilt der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Das ist unbequem, wenn es um eine verstockte Person wie die Überzeugungstäterin Verena Becker geht, die bislang nur für ein einziges der vielen Verbrechen belangt worden ist, das sie im Namen einer mörderischen Ideologie begangen hat. Aber man kann dieses Prinzip trotzdem nicht einfach über Bord werfen. Genau das aber tun die Stuttgarter Richter mit ihrem nur scheinbar klugen Urteil. Es ist möglich, vielleicht sogar wahrscheinlich, dass Verena Becker bei der Vorbereitung des Buback-Attentats eine Führungsrolle eingenommen hat. Allein, es ist ihr trotz 165 Zeugen und acht Sachverständigen nicht nachgewiesen worden. Wir wissen ja auch nach diesem Urteil nicht einmal, welche Täter die Angeklagte "in ihrem Tatbeschluss bestärkt" haben soll. In einem solchen Fall kennt der Rechtsstaat aus guten Gründen einzig und allein die Möglichkeit, die Angeklagte aus Mangeln an Beweisen freizusprechen. Auch wenn es sich um eine Ex-Terroristin handelt.
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