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Raiffeisen Bank International AG

EANS-News: Raiffeisen Bank International AG
Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen Bank International AG zum Rückerwerb eigener Aktien

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Aktienrückkauf

Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen Bank
International AG zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8
AktG sowie zur Veräußerung eigener Aktien auf andere Art als über die Börse
oder durch ein öffentliches Angebot (§ 65 Abs 1b AktG)

Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 2 und 3 VeröffentlichungsV 2002

Die Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG, Wien, FN 122119 m,
vom 4. Juni 2014 hat die folgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 65
Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 2 und 3 der VeröffentlichungsV
2002 veröffentlicht werden:


"1. Der Vorstand ist nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 AktG
    zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst
    werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien ermächtigt. Der
    Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf
    insgesamt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht
    übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit
    30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin
    bis zum 3. Dezember 2016, begrenzt.

    Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 1,- pro
    Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr
    als 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der
    der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen 10 Handelstage liegen.

    Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren
    Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke - mit Ausnahme
    des Wertpapierhandels - durch die Gesellschaft, mit ihr verbundene
    Unternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden.

2.  Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des
    Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der
    Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter
    teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu
    beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht
    der Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der
    eigenen Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage, beim Erwerb von
    Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren
    Gesellschaften im In- oder Ausland oder zum Zweck der Durchführung des
    "Share Incentive Program" der Gesellschaft für leitende Angestellte und
    Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen
    Unternehmen erfolgt. Weiters kann für den Fall, dass
    Wandelschuldverschreibungen auf der Grundlage des
    Hauptversammlungsbeschlusses vom 26. Juni 2013 ausgegeben werden, das
    Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen werden, um (eigene) Aktien an
    solche Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die von dem
    ihnen gemäß den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen gewährten
    Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht
    haben. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren
    Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden
    und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum dieser
    Beschlussfassung, sohin bis zum 3. Juni 2019.

3.  Sowohl dieser Beschluss als auch ein darauf beruhendes Rückkaufprogramm
    oder ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren Dauer sind zu
    veröffentlichen.

    Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 20. Juni 2012
    beschlossene Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb und zur
    Verwendung eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwendung auch
    auf den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien."

Den entsprechenden Veröffentlichungspflichten gemäß § 6 und § 7 der

VeröffentlichungsV 2002 wird durch die Veröffentlichung im Internet über die
Website der Gesellschaft, www.rbinternational.com, entsprochen.

Rückfragehinweis:
Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer 
Tel.: +43 1 71707-2089  
ir@rbinternational.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Unternehmen: Raiffeisen Bank International AG
             Am Stadtpark  9
             A-1030 Wien
Telefon:     +43 1 71707-2089
FAX:         +43 1 71707-2138
Email:        ir@rbinternational.com
WWW:      www.rbinternational.com 
Branche:     Banken
ISIN:        AT0000606306
Indizes:     ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange 
Sprache:    Deutsch

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