Raiffeisen Bank International AG
EANS-News: Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der RBI AG zum Rückerwerb eigener Aktien § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowie zur Veräußerung eigener Aktien (§ 65 Abs 1b AktG) - ANHANG
-------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Veröffentlichung gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm §§ 2 und 3 Veröffent-lichungsverordnung 2018 kein Stichwort Wien - Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen Bank International AG zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowie zur Veräußerung eigener Aktien auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre (§ 65 Abs 1b AktG) Veröffentlichung gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm §§ 2 und 3 Veröffent- lichungsverordnung 2018 Die Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG, Wien, FN 122119 m, vom 21. Juni 2018 hat die folgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 2 und 3 der Veröffentlichungsverordnung 2018 veröffentlicht werden: "1. Der Vorstand ist nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zum Erwerb und, ohne das die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien ermächtigt. Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen eigenen Aktien darf insgesamt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung, sohin bis zum 20. Dezember 2020, begrenzt. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 1,- pro Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen 10 Handelstage liegen. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke - mit Ausnahme des Wertpapierhandels - durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. 2. Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter teilweisem oder gänzlichem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen Aktien als Gegenleistung für eine Sacheinlage, beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland erfolgt. Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum dieser Beschlussfassung, sohin bis zum 20. Juni 2023. 3. Sowohl dieser Beschluss als auch ein darauf beruhendes Rückkaufprogramm oder ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren Dauer sind zu veröffentlichen. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 16. Juni 2016 beschlossene Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwendung auch auf den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien." Den entsprechenden Veröffentlichungspflichten gemäß § 6 und § 7 der Veröffentlichungsverordnung 2018 wird durch die Veröffentlichung im Internet über die Website der Gesellschaft, www.rbinternational.com, entsprochen. Rückfragehinweis: Herr Mag. Gregor Höpler Head of Group Executive Office Raiffeisen Bank International AG +43 1 71707 - 3449 gregor.hoepler@rbinternational.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Anhänge zur Meldung: ---------------------------------------------- http://resources.euroadhoc.com/documents/2231/5/10172863/0/oHV_2018_Veröffentlichung_Rückererwerb_eigener_Aktien_2018.pdf Emittent: Raiffeisen Bank International AG Am Stadtpark 9 A-1030 Wien Telefon: +43 1 71707-2089 FAX: +43 1 71707-2138 Email: ir@rbinternational.com WWW: www.rbinternational.com ISIN: AT0000606306 Indizes: ATX Börsen: Luxembourg Stock Exchange, Wien Sprache: Deutsch