Kommentar zu fehlenden rechtsgrundlage für die Zahlung von Ehrensold
Berlin (ots)
Erst der Streit um den Ehrensold für Christian Wulff, und über ein vom Staat finanziertes Büro samt Sekretärin, Referenten, Fahrer und Limousine, lenkt den Blick auf den Skandal, der sich vor 53 Jahren ereignet hat, als der Bundestag unter Ausschluss der der Öffentlichkeit die Altersbezüge des Bundespräsidenten verdoppelte. Dieser bis heute fortdauernde Skandal besteht darin, dass seine Vorgänger das verlangt und bekommen haben, obwohl es keinem von ihnen zusteht. Es fehlt an einer Rechtsgrundlage, weil die Kosten gerade nicht vom Staat, sondern von den Bundespräsidenten im Ruhestand selbst getragen werden sollten, nur so ließ sich die Verdoppelung des Ehrensolds vor 53 Jahren rechtfertigen. Sollte der Staat auch künftig die Repräsentationskosten tragen, ist dafür eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, im übrigen aber der Ehrensold deutlich zu senken.
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