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Kommentar zur Altersdiskriminierung

Berlin (ots)

Der Bundesgerichtshof hat am Montag ein Grundsatzurteil gegen ganz offene Altersdiskriminierung gefällt. Der ehemalige Geschäftsführer der Kölner Kliniken hat Anspruch auf Schadensersatz und zusätzliches Schmerzensgeld, weil das Unternehmen den Vertrag mit dem damals 62-Jährigen allein aus Altersgründen nicht verlängert hat. Den Job bekam ein 41-Jähriger. Das war 2008. Inzwischen hat sich die gesellschaftliche Realität in mancher Hinsicht gewandelt und das Bewusstsein dazu. Die demografische Entwicklung führt dazu, dass Unternehmen wie die Kölner Kliniken bald schon froh sein werden, wenn der 62-Jährige seinen Vertrag noch einmal verlängert.

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