Zum Beschneidungsurteil des Kölner Landgerichts:
Berlin (ots)
Der Regelungsdrang des Kölner Urteils enthält den Stoff für eine leicht entflammbare Debatte, die doch mit ein bisschen gesundem Menschenverstand im Kontext unterschiedlich verlaufener menschheitsgeschichtlicher Entwicklungen geführt werden könnte. Ein wenig anthropologische Gelassenheit ist dabei hilfreich. Tatsächlich ist die Beschneidung von Kindern und jungen Männern weit weniger archaisch, als es bei flüchtiger Betrachtung erscheint. Für Kulturwissenschaftler stellt sie bereits eine Art Verfeinerung dar, die aus der Geschichte des Menschenopfers hervorgegangen ist. Am Ende dieser Entwicklung ist die Entfernung der Vorhaut, so der Philosoph Christoph Türcke, ein symbolischer Ausdruck, eine Rückerinnerung an die entsetzliche Praxis ritueller Tötungen.
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