Kommentar zum Sterbehilfe-Gesetz
Berlin (ots)
Wenn ein Patient die Schmerzen in den letzten Wochen nicht mehr ertragen kann und für sich die Entscheidung getroffen hat, nicht mehr leben zu wollen, sollte er die Möglichkeit haben, mit Hilfe eines Arztes aus dem Leben zu scheiden. Er sollte dabei nicht auf dubiose Sterbehelfer angewiesen sein. Erst dann hätte sich das Geschäft mit dem Tod wirklich erledigt.
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