Zum Urteil des EuGh zum VW-Gesetz:
Berlin (ots)
VW ist ein Sonderfall, in der Sperrminorität des Landes spiegelt sich auch die Geschichte des ehemaligen Staatskonzerns wider. VW bleibt also eine Art VEB Autokombinat, irgendwo in Niedersachsen. Dass der EuGH das akzeptiert, verdient Respekt. Massiv war das Gericht zuletzt gegen die Sperrminorität der goldenen Aktie vorgegangen, etwa bei der Telekom PT in Portugal. Der EuGH hat mit seinen Entscheidungen zum Binnenmarkt lange das kühle Bild von Europa als bloßem Wirtschaftsverbund geprägt. Das VW-Urteil zeigt nun: Europa ist durchaus lernfähig.
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