Kommentar zur Flüchtlingsdebatte
Berlin (ots)
Noch immer werden Menschen, die in Deutschland Asyl beantragen, aber das Pech hatten, über Italien in die EU eingereist zu sein, zurück nach Rom geschickt. Viele Gerichte lehnen zwar inzwischen eine Abschiebung nach Italien ab, weil die Asylbewerber dort menschenunwürdige Bedingungen erwarten. Einen generellen Abschiebestopp wie nach Griechenland gibt es aber nicht. Dabei besagt die Dublin-II-Verordnung auch, dass Menschen nur in die Länder abgeschoben werden dürfen, in denen ihre Versorgung sicher gestellt ist. Das ist in Italien, wo die meisten Flüchtlinge in der Obdachlosigkeit landen, sicher nicht der Fall.
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