Zur Bestätigung des Urteils im Plagiatsverfahren gegen Annette Schavan:
Berlin (ots)
Für die zurückgetretene Bildungsministerin ist diese Entscheidung doppelt bitter, denn die zuständige Richterin hat nicht nur die Entscheidung der Universität bestätigt, sie stellte auch fest, dass die Universität das Verfahren formal korrekt durchgeführt hat. Nicht nur Schavan hatte das bezweifelt. Der zuständige Promotionsausschuss hatte das vertrauliche Gutachten zu den Plagiatsvorwürfen gegen sie noch vor der Urteilsfindung an die Medien gegeben. Schavan könnte nun weiter um ihre Reputation kämpfen und Rechtsmittel einlegen. Ein höchstrichterlich bestätigtes Plagiat aber wäre ein Totalschaden.
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