Zum Gauck-Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
Berlin (ots)
Das Grundgesetz verbietet dem Bundespräsidenten, willkürlich in den Parteienwettbewerb einzugreifen. Aber es erlaubt ihm nicht nur, sondern verpflichtet ihn, als Repräsentant von Staat und Volk sich schützend vor die Grundwerte zu stellen und den Deutschen darin ein Beispiel zu geben. Ein Bundespräsident, der Rassisten und andere Menschenfeinde als "Spinner" bezeichnet, hat sich allenfalls in dem Sinn in der Wortwahl vergriffen, als "Spinner" in diesem Zusammenhang fast ein Euphemismus ist.
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