Kommentar zum EuGH-Urteil zu europäischen Sozialleistungen:
Berlin (ots)
Die viel spannendere Frage ist, ob Deutschland auch arbeitsuchenden EU-Ausländern pauschal Hartz IV verweigern darf? Ein solcher Fall ist derzeit beim EuGH anhängig. Eine Gerichtssprecherin stellte schon mal klar, dass das Urteil nicht automatisch auf arbeitsuchende EU-Bürger übertragbar sei. Die CSU sollte sich nicht zu früh über die heutige Entscheidung freuen.
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