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Kommentar zum Fall Middelhoff

Berlin (ots)

Natürlich ist der Staat, in diesem Fall die Anstaltsleitung berechtigt und verpflichtet, suizid-gefährdete Gefangene fürsorglich zu kontrollieren - mit Blicken des Wärters durch den Spion an der Zellentür oder bei eingeschaltetem Licht in der Zelle im Abstand mehrerer Stunden. Aber der Staat ist weder berechtigt noch verpflichtet, die Menschenrechte des Gefangenen de facto außer Kraft zu setzen und ihn als Person auszulöschen.

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