Kommentar zum Urteil gegen Kohl-Biograf Schwan:
Berlin (ots)
Wer Helmut Kohl für dieses Urteil beglückwünscht, der sollte ihn und seine Umgebung daran erinnern, dass auch er historische Dokumente in Beschlag hält, die ihm eigentlich nicht gehören. Akten und das Handarchiv aus seiner Kanzlerzeit bewahrt er - nach allem, was man weiß - noch immer bei sich auf. Einst hatte er sie der Adenauer-Stiftung gegeben, doch dann zum Verfassen der Memoiren in sein Haus verbracht. Doch da gehören die Dokumente der Kanzlerschaft nicht hin. Sie gehören dem Staat, dem er einst diente.
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