Alle Storys
Folgen
Keine Story von Berliner Zeitung mehr verpassen.

Berliner Zeitung

Kommentar zum Urteil gegen Kohl-Biograf Schwan:

Berlin (ots)

Wer Helmut Kohl für dieses Urteil beglückwünscht, der sollte ihn und seine Umgebung daran erinnern, dass auch er historische Dokumente in Beschlag hält, die ihm eigentlich nicht gehören. Akten und das Handarchiv aus seiner Kanzlerzeit bewahrt er - nach allem, was man weiß - noch immer bei sich auf. Einst hatte er sie der Adenauer-Stiftung gegeben, doch dann zum Verfassen der Memoiren in sein Haus verbracht. Doch da gehören die Dokumente der Kanzlerschaft nicht hin. Sie gehören dem Staat, dem er einst diente.

Kontakt:

Berliner Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 (0)30 23 27-61 00
Fax: +49 (0)30 23 27-55 33
bln.blz-cvd@berliner-zeitung.de

Weitere Storys: Berliner Zeitung
Weitere Storys: Berliner Zeitung
  • 03.05.2015 – 17:36

    Kommentar zu Sigmar Gabriels Vorschlag zum Freihandelsabkommen TTIP:

    Berlin (ots) - Das sollten auch die Wirtschaftsverbände beider Seiten, die an den bisherigen Investitionsschutzverfahren festhalten wollen, akzeptieren. Ohne ein rechtsstaatliche Konfliktlösungsmechanismen muss das Freihandelsabkommen scheitern, weil selbst Befürworter wie Gabriel Nein sagen werden. Kontakt: Berliner Zeitung Redaktion Telefon: +49 (0)30 23 27-61 00 ...

  • 01.05.2015 – 17:19

    Kommentar zu BND/NSA

    Berlin (ots) - Egal, ob die Minister zugeben würden, dass sie etwas gewusst haben, oder eingestünden, dass sie nicht Herr über ihren eigenen Dienst gewesen sind - sie hätten gleichzeitig ihre Machtlosigkeit bekunden müssen. Ein deutscher Minister, ja nicht einmal die Kanzlerin kann den Spionage-Apparat der USA stoppen, zu dem ja nicht nur die eigenen Dienste gehören, sondern mittelbar auch die in den sogenannten Five-Eye-Staaten Kanada, Großbritannien, Australien und ...

  • 29.04.2015 – 17:29

    Kommentar zum Blutspende-Urteil des EuGH

    Berlin (ots) - Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Blutspende-Verbot für Schwule ist vernünftig. Sie ist die mustergültige Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Das besagt unter anderem: Die staatliche Gewalt muss unter mehreren geeigneten Maßnahmen diejenige wählen, die den Einzelnen am wenigsten beeinträchtigt. Darum akzeptiert der EuGH das generelle Spende-Verbot für Homosexuelle, ...