Kommentar zu Bundestag
Geschichte
Stasi
Osnabrück (ots)
Gut für DDR-Opfer
Kurz vor dem Tag der Deutschen Einheit hat der Bundestag das neue Stasi-Unterlagengesetz verabschiedet. Gut so. Denn wer unter dem SED-Unrechtsstaat gelitten hat, wird die Neuerungen als Fortschritt empfinden. Auf diese Weise verhindern die Abgeordneten, dass unter die Aufarbeitung der DDR-Diktatur bald ein Schlussstrich gezogen wird.
Selbst wenn diese Zeit schon zwei Jahrzehnte zurückliegt: Noch ist es eine Vergangenheit, die noch nicht abgeschlossen ist. Dies zeigt sich besonders in Brandenburg: Im 2009 gewählten Landtag saßen sieben Abgeordnete der Linkspartei, die zu DDR-Zeiten für den früheren Geheimdienst gearbeitet hatten, entweder als offizielle oder als inoffizielle Mitarbeiter. Sogar in der Brandenburger Justiz gab es Hinweise auf frühere Stasi-Tätigkeit von Richtern. Das beweist, wie wichtig die Verlängerung der Frist auf Akteneinsicht ist.
Die neuen Möglichkeiten erleichtern zugleich Forschern die wissenschaftliche Arbeit. Vor allem aber kommen die Gesetzesänderungen den Interessen der Opfer entgegen, die während der DDR-Diktatur Schikanen und Nachteilen ausgesetzt waren, etwa in Haft. Manche von ihnen spüren die Folgen bis heute. Vermutlich ist es nicht sehr praktikabel, 47 ehemalige Stasi-Mitarbeiter von der Jahn-Behörde an eine andere Stelle zu versetzen. Aber die Betroffenen fallen jetzt nicht ins Bodenlose, ihre Bezahlung bleibt gleich. Eine Regelung, die zumutbar ist.
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