Kommentar zu Tarife
Luftverkehr
Flugsicherung
Osnabrück (ots)
Kartell von unten
Nur weil Arbeitskämpfe das romantische Klischee bedienen, dass arme Angestellte gemeinsam gegen Großkapitalisten vorgehen, dürfen die deutschen Fluglotsen mit ihrem Streikbeschluss nicht auf Sympathie hoffen. Durchschnittslöhne von 100 000 Euro, 30 Tage mehr Urlaub als andere Beschäftigte und ein Ruhestand samt Lohnausgleich mit 55: Wer derart ausgestattet arbeitet, hat keinen Anspruch auf Verständnis, wenn fünf Prozent mehr Geld nicht genügen.
Zwar darf zugleich auch Neid kein Kriterium sein, um den Job zu beurteilen. Schließlich hätte ihn jeder, der es sich zutraut, auch selbst anstreben können. Aber auf einem anderen Blatt stehen grundlegende Fragen. Da wäre etwa das Ansinnen der Berufsvertretung, umfassend in die Auswahl von Führungskräften einzugreifen. Mitbestimmung wird hier zu weit getrieben. Das andere Problem ist bei dieser und anderen Spartengewerkschaften: Wenn 2000 Beschäftigte ihre Interessen vertreten, indem sie Millionen Unbeteiligte schädigen, ist es nicht verhältnismäßig. So sieht auch anderen Berufsgruppen gegenüber Solidarität nicht aus, ein Wert, um den es Gewerkschaften doch vorgeblich geht.
Im Rahmen des Grundrechts auf Streik bedarf es daher einer gesetzlichen Regelung, um Missbrauch von Macht durch Beschäftigtengruppen zu verhindern. Monopole unter Anbietern werden beaufsichtigt. Bestehen sie aufseiten von Mitarbeitern, braucht es ebenfalls Kontrolle.
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