Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
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-------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Aktienbewegung/Aktienoptionsprogramm Utl.: Aktienoptionsprogramm zur Einräumung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstandes Wien (euro adhoc) - Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG gemäß § 95 Abs 6 AktG (Einräumung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands) Es ist beabsichtigt, dass der Aufsichtsrat der Österreichische Staatsdruckerei Holding AG (die "Gesellschaft" oder "OeSD") in seiner Sitzung am 5.6.2012 ein Aktienoptionsprogramm für Mitglieder des Vorstandes der OesD beschließt. In Entsprechung § 95 Abs 6 AktG erstattet der Aufsichtsrat der Gesellschaft sohin fristgerecht (spätestens zwei Wochen vor der in Aussicht genommenen Beschlussfassung des Aufsichtsrats) den folgenden Bericht: 1. Grundsätze für das Aktienoptionsprogramm Das Aktienoptionsprogramm soll für Mitglieder des Vorstands einen zusätzlichen Anreiz schaffen, mit ihren Leistungen zum Erfolg der OeSD und der gesamten OeSD-Gruppe (bestehend aus der Gesellschaft und ihren konsolidierten Tochtergesellschaften) beizutragen, indem sie als (zukünftige) Aktionäre und Miteigentümer der Gesellschaft an diesem Erfolg teilhaben können. Zielsetzung des Aktienoptionsprogramms ist es, die Gesamtentlohnung der begünstigten Vorstandsmitglieder, zu der auch Aktienoptionen gemäß diesem Aktienoptionsprogramm zählen, an die Ergebnisentwicklung der Gesellschaft und damit die Kursentwicklung der Aktien der OeSD zu binden, sodass die begünstigten Vorstandsmitglieder neben dem aus einem Anstellungsverhältnis zu Gesellschaften der OeSD-Gruppe gewährten Entgelt variabel am Unternehmenserfolg der OeSD bzw der OeSD-Gruppe teilnehmen. Das Aktienoptionsprogramm soll zudem die Identifikation der begünstigten Vorstandsmitglieder mit dem Unternehmen der Gesellschaft und der gesamten OeSD-Gruppe weiter erhöhen und verfestigen, indem sie als künftige Aktionäre der OeSD die Position von Miteigentümern einnehmen. Das von diesem Aktienoptionsprogramm umfasste Management der Gesellschaft soll sich dadurch auch noch stärker an den Zielen der Aktionäre der Gesellschaft orientieren und am erreichten Erfolg partizipieren. 2. Laufzeit des Aktienoptionsprogramms; Anzahl und Aufteilung der zu gewährenden Optionen 2.1. Das Aktienoptionsprogramm soll ab dem Geschäftsjahr 2012/2013 (beginnend mit 1.4.2012) laufen und nach Erfüllung der vorgesehenen aufschiebenden Bedingung (siehe unten Punkt 4.) in Kraft treten. Das Aktienoptionsprogramm soll automatisch mit Ablauf des letzten, einem teilnehmenden Vorstandsmitglied zustehenden Ausübungsfensters (wie unten näher beschrieben) enden. 2.2. In das Aktienoptionsprogramm sollen ausschließlich die aktuellen Mitglieder des Vorstandes der OeSD mit Ausnahme von Herrn Ing. Robert Schächter einbezogen werden. Für die Teilnahme am Aktienoptionsprogramm muss das jeweilige Vorstandsmitglied zum Zeitpunkt des Beginns des Aktienoptionsprogramms zum Vorstandsmitglied der OeSD bestellt sein oder in einem aufrechten Anstellungsverhältnis zu OeSD oder einer Gesellschaft der OeSD-Gruppe stehen. Eine automatische Erweiterung auf andere Personen, insbesondere allfällige zukünftige Vorstandsmitglieder, ist nicht vorgesehen. Würde das Aktienoptionsprogramm erweitert werden, so würde eine entsprechende Änderung des Aktienoptionsprogramms vorgenommen werden, über die entsprechend den anwendbaren Bestimmungen zu beschließen und zu berichten wäre. 2.3. Der Zeitraum, in welchem den teilnehmenden Vorstandsmitgliedern Optionen nach Maßgabe des Aktienoptionsprogramms eingeräumt werden, beträgt 5 Geschäftsjahre und ist in fünf Tranchen unterteilt. Dieser Zeitraum der Einräumung beginnt mit dem Zeitpunkt der Beteiligung des Begünstigten an dem Aktienoptionsprogramm, der mit dem 1.4.2012 festgelegt ist. Jede Tranche wird mit dem ersten Tag des ersten Kalendermonats des ersten Geschäftsjahres des Einräumungszeitraums zugeteilt und umfasst automatisch 20% der jedem Vorstandsmitglied einzuräumenden Optionen, dies entspricht 22.500 Optionen. 2.4.Gemäß dem Aktienoptionsprogramm soll jedem Vorstandsmitglied pro Geschäftsjahr eine solche Anzahl an Optionen gewährt werden, die zum Erwerb von 0,3% der Gesamtaktienanzahl der OeSD berechtigt. Somit sollen jedem Vorstandsmitglied, das an dem Aktienoptionsprogramm teilnimmt, pro Geschäftsjahr eine Anzahl von 22.500 Optionen gewährt werden. 2.5. Die Optionen sollen den begünstigten und am Aktienoptionsprogramm teilnehmenden Vorstandsmitgliedern über einen Zeitraum von fünf Geschäftsjahren zugeteilt werden, und zwar beginnend mit dem Geschäftsjahr 2012/2013 bis inklusive dem Geschäftsjahr 2016/2017. 2.6. Die Gesamtzahl an Optionen, die ein Vorstandsmitglied, das am gesamten Aktienoptionsprogramm über fünf Geschäftsjahre teilnimmt, erwirbt, beträgt sohin 112.500. Die Gesamtanzahl der sämtlichen aktuell begünstigten Vorstandsmitgliedern im Rahmen des Aktienoptionsprogramms einzuräumenden Optionen beträgt sohin maximal 337.500. Da jede Option zum Erwerb einer Aktie der Gesellschaft berechtigt, könnten im Rahmen des geplanten Aktienoptionsprogramms maximal 337.500 Aktien der Gesellschaft von den Vorstandsmitgliedern erworben werden. 3 Bedingungen der Optionen Teilnahme- und Leistungsbedingungen 3.1. Die Einräumung von Optionen gemäß dem Aktienoptionsprogramm ist nicht an die Erreichung bzw. Erfüllung konkreter Kriterien abhängig. Es soll vielmehr die Identifikation mit der Gesellschaft gesteigert werden und die Vorstände in die Position von Miteigentümern versetzt werden. 3.2. Die teilnahmeberechtigten Vorstandsmitglieder müssen ihre Teilnahme am Aktienoptionsprogramm gegenüber der Gesellschaft erklären. Die Teilnahme erfolgt sohin freiwillig. 3.3. Ein Eigeninvestment der Vorstandsmitglieder in OeSD-Aktien ist für die Teilnahme am Aktienoptionsprogramm nicht erforderlich. 3.4. Die Einräumung der Optionen erfolgt unentgeltlich. Die Optionen sind nicht übertragbar. Ausübungspreis 3.5. Jede eingeräumte Option berechtigt das jeweilige Vorstandsmitglied dazu, eine OeSD Aktie zum Ausübungspreis zu erwerben. 3.6. Der Ausübungspreis ist mit EUR 3,00 je Aktie festgelegt. Dieser Betrag entspricht dem aufgerundeten durchschnittlichen Buchwert je Aktie der OeSD gemäß Halbjahresfinanzbericht zum 30.9.2011. 3.7. Der Ausübungspreis gilt für sämtliche Optionen der teilnehmenden Vorstandsmitglieder der ersten Tranche, der zweiten Tranche, der dritten Tranche, der vierten Tranche und der fünften Tranche. Wartezeitraum und Ausübungsfenster 3.8. Die eingeräumten Optionen können von jedem Vorstandsmitglied jeweils nach einer Wartefrist von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Zuteilung der jeweiligen Optionen bis zum Ablauf der nächsten drei Jahre ab diesem Zeitpunkt ausgeübt werden. 3.9. Die Begünstigten können ihnen eingeräumte und noch nicht verfallene und/oder bereits ausgeübte Optionen innerhalb des Ausübungszeitraums jederzeit, jedoch nur einmal pro Geschäftsjahr der Gesellschaft ausüben. Die eingeräumten Optionen verfallen nicht, wenn sie zwei Jahre nach Zuteilung nicht ausgeübt werden. Ein Begünstigter kann somit eine nicht ausgeübte Option zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb des Ausübungszeitraums ausüben, sodass der Begünstigte in einem Geschäftsjahr theoretisch auch mehr als 0,3 % der Gesamtaktienanzahl der Gesellschaft erwerben kann. Allgemeine Bestimmungen 3.10. Optionen verfallen, wenn sie nicht innerhalb des jeweils geltenden Ausübungszeitrahmens ausgeübt werden, jedenfalls aber am Ende der Gesamtlaufzeit des Aktienoptionsprogramms. 3.11. Optionen verfallen weiters dann, wenn die Organfunktion des teilnehmenden Vorstandsmitglieds bzw. dessen Dienstverhältnis zur OeSD-Gruppe aus wichtigem Grund, der - zusammengefasst gesagt - vom Vorstandsmitglied verschuldet oder zu vertreten ist, endet. Endet die Organfunktion des teilnehmenden Vorstandsmitglieds bzw dessen Dienstverhältnis aus anderen Gründen, so behält das betreffende Vorstandsmitglied die bis dahin eingeräumten Optionen, erhält aber keine weiteren Optionen. Es ist in keinem Fall vorgesehen, dass durch Ausübung von Optionen erworbene Aktien der OeSD "rückerstattet" werden. 3.12. Für die aufgrund der Ausübung der Optionen erworbenen Aktien besteht keine Behaltefrist. Die sofortige Verwertung von Aktien, die im Rahmen des Aktienoptionsprogrammes erworben worden sind, wäre sohin zulässig. 4 Rückerwerb eigener Aktien Die Bedienung der Aktienoptionen soll mit eigenen Aktien erfolgen. Aktuell verfügt die Gesellschaft über keine Ermächtigung, eigene Aktien zum Zwecke der Bedienung der Aktienoptionen zu erwerben. Allerdings plant die Gesellschaft, der kommenden ordentlichen Hauptversammlung der OeSD die Beschlussfassung über die Ermächtigung für den Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 AktG zum Zwecke der Bedienung vorzuschlagen. Mit Rechtswirksamkeit des entsprechenden Beschlusses der Hauptversammlung würde das Aktienoptionsprogramm in Kraft treten. Wien, 21. Mai 2012 Der Aufsichtsrat Rückfragehinweis: Mag. Helmut Lackner Chief Financial Officer Tel.: +43/1/206 66-208 lackner@staatsdruckerei.at Mag. Dieter Riedlinger-Baumgartner Leiter Marketing & PR Tel.: +43/1/ 206 66-600; riedlinger@staatsdruckerei.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG Tenschertstraße 7 A-1239 Wien Telefon: +43 1 206 66 FAX: +43 1 206 66 100 Email: office@staatsdruckerei.at WWW: www.staatsdruckerei.at Branche: Verarbeitende Industrie ISIN: AT00000OESD0 Indizes: Standard Market Auction Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch