Bericht des BDIMR über Wahlbereitschaft des Aserbaidschan im Vorfeld der Präsidentschaftswahl infrage gestellt
Brüssel (ots/PRNewswire)
Ein in Brüssel ansässiges Institut hat die Glaubwürdigkeit eines Berichts des OSZE-Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) bezüglich der Vorbereitungen des Aserbaidschan auf die im kommenden Monat stattfindende Präsidentschaftswahl infrage gestellt.
Im Rahmen einer detaillierten Analyse des BDIMR-Berichts hat das Europäische Zentrum für Strategische Aufklärung und Sicherheit (ESISC) bestimmte Kritikpunkte entkräftet, darunter in Bezug auf die Tatsache, dass am 9. Oktober keine Frauen zur Wahl stehen, sowie bezüglich der Legitimität der von Präsident Ilham Aliyev angestrebten dritten Amtszeit. Letzteres wurde als "ironisch und scheinheilig" bezeichnet, da die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel nach den Wahlen am 22. September nun ebenfalls ihre dritte Amtszeit antreten wird.
Hinsichtlich des Mangels an weiblichen Kandidaten erklärte William Racimora, der stellvertretende CEO des ESISC, dass "zahlreiche Frauen in Parlament, Regierung sowie bei Justizbehörden" des Aserbaidschan vertreten seien und dass die Gleichberechtigung der Geschlechter zudem in Artikel 25 der Verfassung fest verankert sei. Tatsächlich wurde das allgemeine Wahlrecht im Aserbaidschan bereits im Jahr 1918 eingeführt, wodurch das Land zum ersten muslimischen Land überhaupt wurde, das Frauen ein Wahlrecht einräumt.
Ferner warf das BDIMR der aserbaidschanischen Regierung sowie ihrer zentralen Wahlkommission vor, der Umsetzung der empfohlenen Reformen nach der Parlamentswahl im Jahr 2010 nicht nachgekommen zu sein. Dem widerspricht das ESISC jedoch und zählt gleich mehrere Reformen auf, deren erfolgreiche Umsetzung es selbst überprüft hat. Hierzu zählen verbesserte Verfahren bei der Anmeldung von Kandidaten, verbesserte Verfahren in Wahllokalen auf Basis dokumentenechter Tinte sowie strengere Sicherheitsvorkehrungen gegen die mehrfache Stimmabgabe.
Das ESISC erklärte, die Umsetzung der Empfehlungen aufseiten des Aserbaidschan sei "ein klares Zeichen für die Bereitschaft des Landes, die höchsten Standards des demokratischen Wahlprozesses zu erfüllen."
Zudem beanstandete Racimora die mangelnde Kooperation mit dem BDIMR. "Wir sollten anmerken, dass das ESISC mehrfach versucht hat, sich mit Vertretern der OSZE bzw. des BDIMR in Baku zu treffen. Unsere wiederholten Anfragen blieben jedoch unbeantwortet", erklärte er in seiner Widerlegung.
Darüber hinaus stellt der Bericht auch die BDIMR-Kritik an aserbaidschanischen Gesetzen infrage, auf deren Grundlage Website-Publisher für diffamierende Inhalte haftbar gemacht werden können. "Die strafrechtliche Haftung wegen Diffamierung ist Gegenstand der Gesetzgebung von fast allen Mitgliedstaaten des Europarates. Derartige Massnahmen scheinen keinesfalls aussergewöhnlich", merkte er an.
Racimora betonte auch, dass der Aserbaidschan aufgrund seiner Erdöl- und Erdgasreserven ein wichtiger Geschäftspartner sei. Zudem habe "das Land bewiesen, mit den Folgen der Besatzung eines Teils des eigenen Hoheitsgebietes durch die Republik Armenien friedlich umgehen zu können", womit er auf die Besatzung Bergkarabachs sowie der angrenzenden Provinzen anspielte, die die Umsiedlung von einer Million Aserbaidschanern zur Folge hatte.
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