SBV Schweiz. Baumeisterverband
Initiative gegen das Gewerkschaftsmonopol
Ständerat This Jenny fordert mehr Gehör für nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmende bei Gesamtarbeitsverträgen
Zürich (ots)
Nicht-Gewerkschaftsmitglieder sollen bei der Festlegung von Arbeitsbedingungen gleichviel Gehör erhalten wie Gewerkschaftsmitglieder. Dies fordert Ständerat This Jenny in einer parlamentarischen Initiative. Der Schweizerische Baumeisterverband unterstützt diese Forderung: Das Monopol der Gewerkschaften zur Vertretung von Arbeitnehmerinteressen ist in der heutigen Arbeitswelt überholt.
Damit ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) seine Schutzwirkung entfalten kann, muss er vom Bundesrat für eine Branche allgemeinverbindlich erklärt werden. Das Gesuch um Allgemeinverbindlicherklärung muss gemäss geltendem Recht von einer Gewerkschaft mitunterschrieben sein - faktisch von der grössten. Nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmende, heute mancherorts die Mehrheit, spielen keine Rolle. Der Gesetzgeber geht offenbar immer noch davon aus, dass nur wirklich an seinen Arbeitsbedingungen interessiert ist, wer einer rote Fahnen schwingenden, klassenkämpferischen Organisation beitritt.
Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) ist hocherfreut, dass Ständerat This Jenny (SVP) diesen alten Zopf jetzt abschneiden will. In seinem Vorstoss verlangt der Glarner Baumeister, dass der Bundesrat für die Allgemeinverbindlicherklärung Gewerkschaftsmitglieder nicht stärker gewichten darf als Arbeitnehmende, die sich per Einzelunterschrift an einem GAV beteiligen. Damit könnte auch eine kleinere Arbeitnehmerorganisation plus genügend Einzelunterschriften die nötige Mehrheit für eine Allgemeinverbindlicherklärung erreichen. Das würde den Wettbewerb unter den Gewerkschaften fördern.
Wie stark das Gewerkschaftsmonopol ist, zeigte sich vor Weihnachten 2011. Innert weniger Tage hatten rund 24'000 Baustellenarbeiter die Forderung des SBV nach einer Verlängerung des Ende 2011 auslaufenden Landesmantelvertrags (LMV) in seiner bisherigen unveränderten Form unterschrieben. Das ist gut die Hälfte der zu dieser Jahreszeit auf Baustellen tätigen Arbeiter. Anders als die Gewerkschaften, die damals eine unveränderte LMV-Verlängerung ablehnten, waren die 24'000 Unterschreiber überzeugt, dass der bestehende LMV für sie ein guter und wichtiger Vertrag ist. Er garantiert die höchsten Handwerkslöhne der Schweiz, fünf Wochen Ferien (ab 50 Jahren sechs) und eine Frühpensionierung mit 60.
Aber den Bundesbehörden macht der Hilfeschrei der 24'000 Bauarbeiter keinen Eindruck. Solange das Gesuch um Vertragsverlängerung nicht von einer Gewerkschaft unterschrieben sei, könne es nicht allgemeinverbindlich erklärt werden, hiess es. Inzwischen einigten sich Baumeister und Gewerkschaften zwar auf eine leicht modifizierte Verlängerung des LMV 08. Aber das Beispiel zeigt, dass die geltende Regelung unbefriedigend ist.
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